SO2-Ausnahmeregelung für deutsche Weine

Wegen witterungsbedingtem Mehrbedarf an Schwefeldioxid bei deutschen Weinen aus der Traubenernte 2006 hatte die Bundesregierung in Brüssel einen Antrag auf Erhöhung der SO2-Werte für Weine der Ernte 2006 gestellt. Der Verwaltungsausschuss Wein bei der EU-Kommission hat am 7. März 2007 eine positive Stellungnahme hierzu verabschiedet.

Der vorgelegte Verordnungsentwurf, dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in den nächsten Tagen zu erwarten ist, sieht vor, dass die angesprochene Ausnahmeregelung für alle Weine aus im Jahr 2006 in den Weinbaugebieten der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz geernteten Trauben Anwendung findet. Damit kann der Gesamtgehalt an Schwefeldioxid von weniger als 300 mg/l um maximal 40 mg/l erhöht werden. Die SO2-Höchstgrenzen von Spätlesen und höheren Qualitäten bleiben davon unberührt und können nicht angehoben werden.

Nach Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung im Amtsblatt der EU kann die Bundesregierung dann über eine Änderung der Weinverordnung diese EU-Ermächtigung umsetzen. Offensichtlich bereitet die Bundesregierung derzeit bereits den Erlass einer entsprechenden Verordnung (vermutlich als Eilverordnung) vor. Bl

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

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Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

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