Foto: Fotolia.com/stellar
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Schwefeldioxid-Grenzwerte erhöht

Die EU-Kommission und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben die Grenzwerte für den Gehalt an Gesamt-Schwefeldioxid (Gesamt-SO2) für Weine aus Trauben des Jahrgangs 2014 ausnahmsweise um jeweils 50 mg/L erhöht.
Im Einzelnen gelten für 2014er Weine und Perlweine nun die folgenden geänderten Höchstgehalte.
Restzuckergehalt unter 5 g/L:
Rot: 200 mg/L (normal: 150 mg/L); Weiß, Rosé: 250 mg/L (normal: 200 mg/L)
Restzuckergehalt von 5 g/L und mehr:
Rot: 250 mg/L (normal: 200 mg/L); Weiß, Rosé: 300 mg/L (normal: 250 mg/L).

Die entsprechende Änderung der Weinverordnung trat am 28. April 2015 in Kraft.

Wichtige Hinweise
Anträge auf Erteilung einer Amtlichen Prüfnummer für Weine mit erhöhtem Gehalt an Gesamt-Schwefeldioxid können nun eingereicht werden.

• Nach Auskunft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind damit die SO2-Grenzwerte für 2014er Ökoweine in den genannten Qualitäten ebenfalls um jeweils 50 mg/L erhöht.

• Unverändert bleiben jedoch die Werte für Weine mit einem Restzuckergehalt ab 5 g/L der Prädikate Spätlese (300 mg/L), Auslese (350 mg/L) sowie Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein (400 mg/L). Auch die (niedrigeren) Grenzwerte von Ökowein dieser Qualitäten bleiben unverändert.

• Unter Restzucker ist die Summe von Glukose und Fruktose zu verstehen (früher: »vergärbarer Zucker«).

Dr. Jürgen Sigler, WBI Freiburg

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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