Säuerung von Most und Wein wird zugelassen

Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium wird für Most und Wein des Jahrgangs 2014 die Säuerung zulassen. Die Ausnahmeregelung werde rückwirkend zum 1. September 2014 in Kraft treten, teilte Weinbaustaatssekretär Thomas Griese heute mit.

Die Säuerung von Weinbauerzeugnissen ist nach den Vorschriften der Europäischen Union in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Die Mitgliedstaaten dürfen jedoch in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen die Säuerung ausnahmsweise zuzulassen. In diesem Frühjahr haben hohe Temperaturen und niedrige Niederschläge bei einigen Rebsorten zu sehr geringen Säurewerten geführt. Der weitere Witterungsverlauf habe dies nicht ausgleichen können. Damit seien die Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung in diesem Jahr gegeben, so der Staatssekretär.

In einigen Regionen würden gerade bei säurearmen Rebsorten hohe pH-Werte festgestellt, berichtete Griese. Das mache eine Säuerung ausnahmsweise notwendig.
Die Säuerung ist für alle Erzeugnisse des Erntejahrgangs 2014 mit Ausnahme des Eisweins möglich. Beim Eiswein dürfe der Säuregehalt ausschließlich auf einer natürlichen Konzentrierung der Säure beruhen. Die Säuerung muss bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gemeldet werden.

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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