Der Rote Müller-Thurgau hat eine dickere Beerenhaut
Der Rote Müller-Thurgau hat eine dickere Beerenhaut

Roter Müller-Thurgau in RLP zugelassen

Seit dem 19. Januar 2018 ist die Rebsorte Roter Müller-Thurgau vom Bundessortenamt saatgutrechtlich zugelassen. Damit ist die Sorte auch in allen rheinland-pfälzischen Anbaugebieten für die Herstellung von Qualitätswein zugelassen. Für ihren Anbau ist kein Versuchsantrag mehr zu stellen und die Pflanzfläche ist nicht mehr begrenzt. Für Betriebe, die diese Rebsorte im Rahmen eines Anbaueignungsversuchs gepflanzt haben, entfallen alle mit der Versuchsgenehmigung verbundenen Auflagen. Der Rote Müller-Thurgau wird in der EU-Weinbaukartei mit der Zahlenkennung 870 geführt werden.

Achtung:  Die Sorte wird zwar in aller Regel auch in den anderen Bundesländern zugelassen werden, aber nicht in jedem und nicht unmittelbar nach der Listung durch das Bundessortenamt.

Die Sorte, eine Mutation des Müller-Thurgaus, wurde 1978 von einem Winzer im badischen Merdingen entdeckt. Die rotschalige Variante des Müller zeigte in Untersuchungen eindeutig weniger Botrytisbefall als weiße Vergleichsvarianten. Das ist auf die etwas kräftigere Beerenschale zurückzuführen. Sie ermöglicht auch einen späteren Lesetermin. Der Züchter geht davon aus, dass sich die Sorte hinsichtlich Ertrag und Mostgewicht kaum von weißen Müller- Thurgau-Klonen unterscheidet. Die Traubenqualität könne sogar, je nach Vegetationsverlauf und Standort, höher ausfallen als die des weißen Müller-Thurgau.

  

ddw 05/24 vom 8. März 2024

Themen der Ausgabe

Marketing

Studie zum Etikettendesign alkoholfreier Weine

Verpackung

Vor- und Nachteile von Wein in Dosen

Agrarwintertage

Nachbericht Teil III – Schwerpunkt Kellerwirtschaft