Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz (Foto: MWVLW)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz (Foto: MWVLW)

RLP lässt Säuerung zu

Weinbauminister Dr. Volker Wissing lässt die Säuerung von Trauben, Most, teilweise gegorenem Traubenmost, Jungwein und Wein des Jahrgangs 2016 in allen rheinland-pfälzischen Anbaugebieten zu. 
 
Von der Regelung ausgenommen sind Erzeugnisse, die für die Gewinnung von Eiswein vorgesehen sind, da Eiswein typischerweise durch einen ausgeprägten natürlichen Säuregehalt gekennzeichnet ist.
 
Während das Weinjahr aufgrund der starken Niederschläge im Mai und Juni lange einen Vegetationsrückstand aufwies, hat sich nun das Blatt gewendet. Seit vier Wochen herrscht eine Trockenperiode mit teils sehr heißen Temperaturen. Die hohen Temperaturen, die geringe Wasserversorgung und die starke Sonneneinstrahlung auf überwiegend entblätterten Trauben führen zu einem sehr raschen und starken Abbau der Säure.
 
Hinweis:
Zu beachten ist, dass die Säuerung und die Anreicherung sowie die Säuerung und die Entsäuerung ein und desselben Erzeugnisses ausgeschlossen sind. Da jedoch Trauben, Most, gärender Most, Jungwein und Wein rechtlich als verschiedene Erzeugnisse gelten, sind beispielsweise die Anreicherung von Traubenmost und die nachfolgende Säuerung als Wein durchaus möglich. Wenn im Moststadium gesäuert wird, darf die Anreicherung aus rechtlichen Gründen erst nach Gärbeginn erfolgen; falls der Most angereichert wird, darf dementsprechend auch die Säuerung erst später erfolgen.

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

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und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

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