"Rheinhessischer Federweißer" erlauben?

Rheinhessische Winzer sollten künftig die Bezeichnung "Rheinhessischer Federweißer" verwenden dürfen. Das hat Ingo Steitz, Präsident des Weinbauverbandes Rehinhessen, ineinem Schreiben an das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium gefordert.

Bisher erfolgt die regionale Zulassung für Federweißer über die für Landwein festgelegten Bezeichnungen. Damit darf Federweißer aus Rheinhessen derzeit nur als "Rheinischer Federweißer" bezeichnet werden. Ingo Steitz hält es für erforderlich, dass es in der Produktbezeichnung einen Bezug zur Region gibt. Dies könne man mit einer entsprechenden Änderung des § 34 c der Deutschen Weinverordnung ermöglichen, meint Steitz. web

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

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