Reh Kendermann: Kritik am Landwein-Höchstertrag

Die Reduzierung der Hektarhöchsterträge für Landwein bringt den deutschen Weinproduzenten nach Einschätzung von Nikolaus Schritz im internationalen Wettbewerb deutliche Nachteile. Der Geschäftsführer der Weinkellerei Reh Kendermann, Bingen, kritisiert damit die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Weinbauministeriums.

"Es geht uns keineswegs darum, Masse statt Klasse anzubieten", so Schritz. "Aber wir brauchen die Möglichkeit, unseren Wein zu fairen Wettbewerbsbedingungen zu vermarkten." Für Reh Kendermann spiele die Konkurrenzfähigkeit auf den internationalen Märkten eine besondere Rolle, da die Kellerei 65 Prozent ihres Umsatzes im Export erwirtschaftet. Black Towersei ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig es für eine Kellerei ist, je nach unternehmerischer Entscheidung unterschiedliche Qualitäten anbieten zu können. "Die international meist verkaufte Weinmarke Black Tower umfasst mit Riesling, Rivaner, Pinot Grigio und Dornfelder-Pinot Noir vier Rebsortenweine, die in 54 Ländern der Welt erhältlich sind. Abhängig von den Anforderungen der Verbraucher im Exportland, bieten wir Tafel- oder auch Qualitätsweine unter der Marke Black Tower an und stellen seit Jahren ihre Qualität unter Beweis."

Schritz weist darauf hin, dass durch die neuen Festlegungen des Weinbauministeriums erhebliche Wettbewerbsnachteile für die gesamte deutsche Weinwirtschaft entstehen: "Wir müssen uns international gegen Anbieter aus der Neuen Welt, wie zum Beispiel Australien, Südafrika oder Chile, durchsetzen. Diese Länder schränken die Produktionsmenge nicht ein. Um ein breiteres Weinsortiment aufbauen zu können und im internationalen Handel überhaupt eine Listungschance zu haben, brauchen wir wettbewerbsfähige Preise." Deutscher Wein dürfe nicht nur im Hochpreissegment vertreten sein.

Die Tatsache, dass jeder Winzer nun sein Kontingent in vier statt bisher drei Stufen einklassifizieren muss, berge außerdem ein höheres Risiko: "Die Gefahr falsch zu entscheiden ist größer geworden und kann die Betroffenen bares Geld kosten", so Nikolaus Schritz. Besonders enttäuschend sei, so Schritz, dass das eigentliche Ziel des neuen EU-Weingesetzes, die europäische Weinwirtschaft im internationalen Wettbewerb zu stärken, verfehlt werde. "Die Kontingentsreduzierung der Rebsortenweine bewirkt genau das Gegenteil."

Quelle: Reh Kendermann

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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