Patentamt streicht Markenschutz für "Löss"

Als wichtigen und möglicherweise entscheidenden Etappensieg im Bemühen um eine freie, für alle Weinvermarkter nutzbare Verwendung allgemeiner Terroirbegriffe be-trachtet die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die jüngste Entscheidung des Deut-schen Marken- und Patentamtes in diesem Bereich. Mit Beschluss der Markenabteilung wurde die Löschung der sogenannten Wortmarke "Löss" vollzogen. "Löss" gilt damit nicht länger als geschützter Markenname und ist nunmehr als Terroirbezeichnung auf Weinetiketten allgemein verfügbar.

Kammerpräsident Norbert Schindler MdB hatte die Löschung beantragt. Er hatte vorgetragen, "Löss" sei als Marke entgegen der Bestimmungen des Markengesetzes eingetragen worden. "Löss" sei die Bezeichnung für eine Bodenart, die mitentscheidend sei für den Charakter des auf diesem Boden angebauten Weins. Mit der Bezeichnung "Löss" auf dem Etikett werde somit ein typisches Merkmal dieses Weins im Unterschied zu anderen beschrieben. Im Löschungsbeschluss stellt das Patentamt jetzt das Interesse der Allgemeinheit und der Winzer an der freien Verwendung des Wortes fest. Dessen Verwendung in Weinbeschreibungen zeige den unmittelbaren Bezug der Ware Wein zur Bezeichnung Löss.

Ein markenrechtlicher Schutz des Begriffes exklusiv zugunsten eines Erzeugers wird deshalb als unzulässig erachtet. Das damit verbundene Eintragungshindernis habe bereits zum Zeitpunkt der Eintragung vorgelegen. Die Kammer betrachtet die Entscheidung zur Bezeichnung "Löss" als Präzedenzfall, an dem sich die Entscheidungen über die Löschung vergleichbarer Terroirbegriffe orientieren werden.

Quelle: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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