Am 21. Juli hat das Bundeamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Notfallzulassung (nach Artikel 53 EG-Verordnung Nr. 1107/2009) für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon gegen Drosophila Arten im Weinbau bekannt gegeben. Das Mittel kann in einem begrenzten Zeitraum von 120 Tagen bis zum 18.11. 2016 gegen die Kirschessigfliege (KEF) an Tafel- und Keltertrauben eingesetzt werden.
Vor dem Hintergrund hoher Fangzahlen der Kirschessigfliege im Obstbau ist auch im Weinbau erhöhte Achtsamkeit und Vorbereitung geboten.
Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sieht in Artikel 53 vor, dass die Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung zulassen dürfen, wenn eine Gefahr anders nicht abzuwehren ist.