Die Sorte Goldmuskateller ist saatgutrechtlich zugelassen (Foto: A. Becker)
Die Sorte Goldmuskateller ist saatgutrechtlich zugelassen (Foto: A. Becker)

Neue Sorten zugelassen

Seit dem 20. Februar 2017 sind die Rebsorten Goldmuskateller und Rosenmuskateller vom Bundessortenamt saatgutrechtlich zugelassen. Damit werden diese Sorten auch in allen rheinland-pfälzischen Anbaugebieten für die Herstellung von Qualitätswein zugelassen. Für ihren Anbau ist kein Versuchsantrag mehr zu stellen und die Pflanzfläche ist nicht mehr begrenzt. Für Betriebe, die diese Rebsorten im Rahmen eines Anbaueignungsversuchs gepflanzt haben, entfallen ab dem Erntejahr 2017 alle mit der Versuchsgenehmigung verbundenen Auflagen.

Weitere Informationen zu der Zulassung erhalten Sie in ddw-Ausgabe 6/2017. -hk-

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen