Die neue Düngeverordnung wird heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Mai in Kraft.Foto: Fotolia/Carola Schubbe
Die neue Düngeverordnung wird heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Mai in Kraft.Foto: Fotolia/Carola Schubbe

Neue Düngeverordnung in Kraft

Bereits am 27. März hat der Bundesrat den lange umstrittenen Verordnungsentwurf zur Änderung der Düngeverordnung angenommen. Die neue Düngeverordnung ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am morgigen 1. Mai 2020 in Kraft.

Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium heute bekannt gab, wurden die im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung eingegangenen Stellungnahmen zur Verordnung intensiv geprüft. Änderungsbedarf am Aktionsprogramm zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie hatte sich dabei jedoch nicht ergeben – entsprechend tritt die neue Düngeverordnung morgen in Kraft.

Dabei hat das Bundesministerium im Sinne der Landwirte bei der EU-Kommission erreicht, dass Teile der Verordnung erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Denn die Branche stehe angesichts der Corona-Pandemie vor zusätzlichen Herausforderungen. Konkret hat die Kommission zugestimmt, dass die differenziertere Ausweisung der „roten Gebiete“ sowie die Anwendung weitergehender Anforderungen an die Düngung in diesen Gebieten erst zu Beginn des kommenden Jahres umgesetzt werden müssen.

Bei der Umsetzung der neuen Regelungen unterstützt das Ministerium die Landwirte finanziell. Schwerpunkt wird die Förderung von Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Gülle im Rahmen eines neuen Bundesprogramms sein. -jb-

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ddw 06/24 vom 22. März 2024

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