Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) hat in seiner Sitzung vom 30. September bis zum 2. Oktober in Berlin Beschlüsse betreffend die Getränkewirtschaft veröffentlicht.
Diese betreffen u. a. folgende Punkte:
• Die Auslobung „Wertvolle Inhaltsstoffe“ bei alkoholischen Getränken wird als unzulässige nährwertbezogene Angabe bewertet.
• Trauben, die durch Abknicken oder Rutenschnitt am Weinstock getrocknet werden, sind nicht mehr als frische Trauben zu betrachten und dürfen somit nicht zu Wein verarbeitet werden.
• Die Angabe von Allergenen muss „leicht verständlich“ sein und ist daher in deutscher Sprache zu machen.
• Die Herstellung von Sekt b.A., der unter der Bezeichnung „Winzersekt“ in den Verkehr gebracht werden soll, ist auch aus mehreren Rebsorten (Cuvée) möglich. Die Angabe der Rebsorten ist hier obligatorisch.
In der PDF finden Sie die den Sektor Wein und alkoholische Getränke betreffenden detaillierten Stellungnahmen mit den entsprechenden Sachverhalten/Fragestellungen und Beschlüssen zusammengefasst. -jb-