Deutsche Winzer dürfen 308 Hektar neu mit Rebstöcken bepflanzen. Laut Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wurden insgesamt 834 Hektar beantragt. Von den 3.004 genehmigungsfähigen Anträgen seien rund 72 Prozent aus Rheinland-Pfalz, 18 Prozent aus Baden-Württemberg und 5 Prozent aus Bayern. Die Winzer in Rheinland-Pfalz wollten laut BLE auf 592,7 Hektar neue Rebstöcke pflanzen; in Baden-Württemberg waren es 107,8 Hektar und in Bayern 84,8 Hektar genehmigt wurden 194,1 ha (RLP), 46,9 ha (Ba.-Wü.) und 34,3 ha (Bay.). Die Winzer in Sachsen-Anhalt und Sachsen beantragten 17,7 und 12,9 Hektar, davon wurden 11,1 bzw. 6,4 ha genehmigt. Von den Anträgen aus Hessen (4,3 ha) wurden 1,8 Hektar genehmigt. Die beantragten Neuanpflanzungen in anderen Bundesländern reichten von 0,6 Hektar (Nordrhein-Westfalen) bis 3,5 Hektar (Niedersachsen, Schleswig-Holstein). In letzteren beiden Fällen wurden sämtliche Anträge bewilligt. Der Umfang der genehmigten Flächen richte sich in erster Linie nach der Steigung des Anbauareals (Steillage). Wer weniger als 50 Prozent der von ihm beantragten Fläche erhält, kann innerhalb eines Monats den Verzicht erklären. Andernfalls müsse die Bepflanzung innerhalb von drei Jahren erfolgen. ddw