Nach langwierigen Gesprächen mit Umweltverbänden konnten sich die Akteure der Weinbranche und "Pro Biene" auf gemeinsame Ziele und Maßnahmen einigen.
Nach langwierigen Gesprächen mit Umweltverbänden konnten sich die Akteure der Weinbranche und "Pro Biene" auf gemeinsame Ziele und Maßnahmen einigen.

Kompromisslösung "Pro Biene"

Dr. Hermann Hohl, Präsident des Weinbauverbands Württemberg ging in seinem Bericht auf der Jahrespressekonferenz des Weinbauverbands vor allem auf die Auswirkungen der Volksinitiative „Pro Biene“ ein. Er freut sich, dass es gemeinsam gelungen sei eine Änderung des Gesetzesentwurfes zu veranlassen und eine Kompromisslösung zu finden. „Beide Seiten haben voneinander gelernt“, so der Präsident. Der Kompromiss: Ein gemeinsames Eckpunktepapier, das jetzt noch zur Abstimmung in den Landtag muss. Hohl geht davon aus, dass die Auswirkungen in der Praxis erst in den Jahren 2021/22 zu spüren sind.

Die Vorgaben, die dann erreicht werden sollen:

Einsparung Pflanzenschutzmittel

Entgegen der ursprünglichen Forderung der Volksinitiative, ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten grundsätzlich möglich. Jedoch soll der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im gesamten Agrarbereich bis zum Jahr 2030 um 40 bis 50 Prozent reduziert werden. Dieses Ziel soll über Beratung, Forschung und neue Pflanzenschutztechnik erreicht werden. Auch im privaten Gebrauch sollen chemisch-synthetische Mittel eingeschränkt werden (Haus und Kleingarten).

Um die Realisierbarkeit der Ziele zu untersuchen, werden Testbetriebe etabliert, die intensiv beraten und mit neuster Technik ausgestattet werden. Unter anderem auch, um zu belegen, dass es evtl. in manchen Jahren nicht möglich ist die gesetzten Reduzierungsziele zu erreichen. „Auch wir wollen die Betriebe in einer intakten Umwelt an die nächste Generation weitergeben. Wenn wir sparen können, machen wir das natürlich gerne.“, so Hohl.

Außerdem soll der integrierte Pflanzenschutz offizielle Richtlinie und verpflichtend für die Betriebe werden.

Naturschutzgebiete

In Baden- Württemberg sind rund 83 Hektar der Weinbaufläche ausgewiesene Naturschutzgebiete. In diesen Gebieten ist der Pflanzenschutzmitteleinsatz verboten, doch es kann ein Antrag auf Verwendung von Pflanzenschutzmittel gestellt werden. Grundsatz dabei ist: „Es kann keinem Betrieb die Existenzgrundlage zerstört werden“. Unklar sei jedoch noch ob bei solchen Anträgen dann beispielsweise nur biologische Mittel zugelassen werden, so der Präsident. In Naturschutzgebieten ist Weinbau der Schutzzweck, dieser ist dann dem Verbot übergeordnet. Das ist z.B. in terrassierten Steillagen der Fall, hier ist dann auch ohne Antrag Pflanzenschutzmitteleinsatz möglich.

Blühstreifen

10 Prozent jeder Betriebsfläche sollen als Blühflächen ausgewiesen werden. In einer Kompromisslösung konnte man erreichen, dass die erforderlichen Blühsaaten auch in der Reihe angelegt werden dürfen und auch längere Brachflächen als Blühfläche möglich sind. Auch Randstreifen können bspw. als Blühfläche zur Verfügung stehen.

Bioweinbau

Ursprünglich forderten die Akteure von Pro Biene, dass bis 2030 30 Prozent der Weingüter als Bioweinbau betrieben werden sollten. Das Kompromissziel: Nur wenn der Markt entsprechend ist, müssen die Betriebe auf Bio umstellen. Hohl: „Wir können unsere Erzeuger nicht zwingen Biowein zu produzieren, wenn kein Markt dafür da ist“.

Dialog verstärken

Der Dialog mit den Verbrauchern soll verstärkt werden. Auf jedem Weinfest soll ein Informationsstand stehen, um den Verbraucher an das Produkt heranzuführen und zu sensibilisieren. Auch die Umwelt und Naturschutzverbände haben signalisiert, dass sie helfen wollen, die regionalen Produkte zu bewerben. -jb-

 

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ddw 08/24 vom 19. April 2024

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