Keine Natamycin-Nachweise mehr in Wein

Noch immer viele Proben, aber keine Beanstandungen mehr: Knapp fünf Monate nach den ersten Nachweisen von Natamycin in argentinischen Rotweinen durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die Zahl neuer Beanstandungen zuletzt auf Null gesunken.

Bisher sind im LUA insgesamt 589 Weine auf das Anti-Pilzmittel Natamycin untersucht worden: 412 Weine aus Nicht-EU-Staaten, 53 EU-Weine und 124 deutsche Weine. Wegen Natamycin beanstandet wurden 31 Weine aus Argentinien und Südafrika. Lediglich 12 dieser Weine waren tatsächlich in den Handel gelangt. Die letzten positiven Befunde des LUA liegen allerdings bereits einige Wochen zurück: Zuletzt waren Anfang Januar drei argentinische Zollweine noch vor der Einfuhr in die EU beanstandet und zurückgewiesen worden. Seither sind 227 Weine untersucht worden - alle waren frei von Natamycin. Offensichtlich haben die Weinerzeuger in den betroffenen Ländern Argentinien und Südafrika ihre Eigenkontrollen weiter verstärkt.

In Argentinien und Europa darf Wein nicht mit Natamycin behandelt werden. Solcher Wein darf auch nicht in die EU eingeführt werden. Da in Südafrika die Behandlung mit Natamycin erlaubt ist, muss jeder zum Export bestimmte Wein untersucht werden. Nur wenn er nachweislich frei von Natamycin ist, bekommt er eine Ausfuhrgenehmigung.

Hintergrund
Natamycin ist eine gegen Pilze und Hefen (antimykotisch) wirkende Substanz, die in der Lebensmittelherstellung unter der Bezeichnung E 235 als Konservierungsstoff auf der Oberfläche bestimmter Käsesorten und auf getrockneten und gepökelten Würsten zugelassen ist. Zugleich ist Natamycin auch ein Wirkstoff in Humanarzneimitteln. Eine Gesundheitsgefahr geht von Natamycin nicht aus. Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung sollten Mittel zur Bekämpfung von Bakterien und Pilzen aber ausschließlich der Medizin vorbehalten sein, damit sie nicht an Wirkung verlieren.

Quelle: LUA

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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