Investitionszuschüsse: Förderverfahren erweitert

Kellereien und Unternehmen, die Erzeugnisse des Weinbaus verarbeiten und vermarkten sowie nicht über langfristige Liefer- und Abnahmeverträge von mindestens fünf Jahren verfügen, werden neu in das Förderverfahren für Investitionen aufgenommen.

Schon seit diesem Jahr können Weinbaubetriebe, Erzeugergemeinschaften und Kellereien mit längerfristigen vertraglichen Verbindungen in Rheinland-Pfalz aus Mitteln der Europäischen Weinmarktordnung Zuschüsse für Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung von Weinbauerzeugnissen. Die Förderung wird laut rheinland-pfälzischem Weinbauministerium von der Weinwirtschaft rege angenommen.

Nun werden Kellereien und Unternehmen, die Erzeugnisse des Weinbaus verarbeiten und vermarkten sowie nicht über langfristige Liefer- und Abnahmeverträge von mindestens fünf Jahren verfügen, ebenfalls in das Förderverfahren aufgenommen. Gefördert werden nur technische Investitionen in die Weinbereitung und der Fördersatz wird mit 15 Prozent gegenüber den Betrieben mit vertraglichen Bindungen niedriger festgelegt. Interessierte Unternehmen können sich an die für sie zuständige Dienststelle des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Mosel wenden. Merkblätter und Antragsunterlagen könnenunter www.dlr.rlp.de heruntergeladen werden.

Quelle: MWVLW

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen