Hering: Anpassung Weingesetz schafft Rechtssicherheit

"Rechtzeitig zum Herbst 2009 wird Rheinland-Pfalz seine Hausaufgaben erledigen. Auf Bundesebene haben wir dazu beigetragen, dass die nationalen Änderungen im Sinne unserer Winzer umgesetzt wurden. Jetzt, noch vor der nächsten Ernte, bringen wir auch die notwendigen landesrechtlichen Änderungen auf den Weg", sagte der rheinland-pfälzische Weinbauminister Hendrik Hering.

In den bereits beschlossenen Änderungen des Bundesweingesetzes sei der Fortbestand der Grundstruktur des deutschen Bezeichnungsrechtes gesichert, so der Minister. Es werde auch weiterhin Qualitätsweine, Spätlesen oder Weißherbst geben. Damit seien zentrale Forderungen der rheinland-pfälzischen Weinbaupolitik erfüllt. Nach intensiven Gesprächen mit der rheinland-pfälzischen Weinwirtschaft über die notwendigen Anpassungen auf Landesebene würden jetzt zentrale Punkte im Landesrecht umgesetzt, erläuterte Hering.

Die Hektarertragsregelung müsse mit Blick auf die neuen EU-Kennzeichnungsmöglichkeiten angepasst werden. In den Anbaugebieten Mosel, Nahe, Pfalz und Rheinhessen bleibe es beim Qualitätsstufenmodell. Ab der Ernte 2009 gibt es vier Qualitätsgruppen mit unterschiedlichen Hektarhöchsterträgen (Hektoliter je Hektar) je nach Anbaugebiet. In den kleineren Anbaugebieten bleibe das gewohnte Einwertmodell mit 100 hl/ha an der Ahr und 105 hl/ha am Mittelrhein unverändert.

In das Gebiet des künftigen Landweins "Rhein" würden alle rheinland-pfälzischen Anbaugebiete einbezogen. Grundsätzlich solle der Restzuckergehalt eines Landweines auf höchstens "halbtrocken" begrenzt bleiben. Rheinland-Pfalz werde sich für eine Ausnahme der Landweine mit der traditionellen Bezeichnung "Hock" beim Bund einsetzen, damit dieser auch in Zukunft mit der Geschmacksangabe "lieblich" hergestellt werden dürfe.

"Mit diesen Eckpunkten werden die Verordnungen des Landes an die neuen Bestimmungen aus Brüssel und Berlin angepasst. Es werden Basisnormen und Rahmenbedingungen geschaffen, die es den unterschiedlichen Akteuren der Weinwirtschaft ermöglichen, ihre jeweiligen Marktsegmente erfolgreich zu bedienen", sagte Weinbauminister Hering. (MWVLW)

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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