Glyphosat ist in weiten Teilen der Bevölkerung umstritten
Glyphosat ist in weiten Teilen der Bevölkerung umstritten

Glyphosat bleibt zugelassen

Die EU-Mitgliedstaaten haben den Entwurf der Europäischen Kommission im Berufungsausschuss des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel mit absoluter Mehrheit gebilligt. Entscheidend war das Stimmverhalten der Bundesrepublik. Deutschland hat von seiner bisherigen Enthaltung in dieser Frage Abstand genommen. Neben Deutschland haben sich 17 weitere EU-Staaten für die Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs ausgesprochen, darunter Spanien, Polen, Großbritannien, Dänemark und Rumänien. Dagegen stimmten neun Länder; unter ihnen befanden sich Frankreich, Italien und Österreich. Portugal hat sich zuletzt als einziges Land enthalten.

Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks ist mit der deutschen Zustimmung zur Wiederzulassung des Pflanzenschutzmittelmittelwirkstoffs Glyphosat nicht einverstanden. Bei den vorherigen Abstimmungen zur Glyphosat-Zulassung hatte sich Berlin auf Druck des Bundesumweltministeriums jeweils enthalten. Wie die SPD-Politikerin berichtete, hat sie Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt vor Beginn der Abstimmung „eindeutig“ erklärt, dass sie mit einer Verlängerung der Zulassung von Glyphosat weiterhin nicht einverstanden sei. Trotz der unterschiedlichen Auffassung habe der Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Brüssel eine andere Weisung erhalten als zwischen beiden Ressorts abgestimmt gewesen sei.

Auch Sicht des Agrarsprechers der Grünen im Europaparlament, Martin Häusling, hat Europa die Entscheidung zugunsten von Glyphosat dem desolaten Zustand der Regierungsbildung in Deutschland zu verdanken. Das Verhalten des Bundeslandwirtschaftsministers bezeichnete er als „instinktlos und skandalös“.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat die Zustimmung Deutschlands für eine fünfjährige Wiederzulassung von Glyphosat verteidigt. Er nennt drei wesentliche Gründe für die Zustimmung: die Wiederaufnahme der Biodiversitätsklausel im Kommissionsentwurf, die Zusage der EU Kommission bezüglich der Aufklärung von unterschiedlichen Einschätzungen von Gremien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Hinblick auf die gesundheitlichen Gefahren für den Menschen, eine Prüfung der Optimierungsmöglichkeiten des Genehmigungsverfahrens für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe sowie die Erstellung eines Berichtes darüber.

Außerdem gab der CSU-Politiker zu bedenken, dass sich die EU-Kommission ohnehin für die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat entschieden hätte. Die Kommission hätte damit den Wirkstoff ohne diese Bedingungen verlängert. „National werden wir darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen im Sinne restriktiverer Anwendungen ergreifen“, kündigte Schmidt an.Der Industrieverband Agrar (IVA) begrüßte die Erneuerung der Glyphosat-Genehmigung, kritisierte jedoch die verkürzte Zulassungsdauer.  Ähnlich äußerten sich die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA).

-AgE/ddw-

ddw 06/24 vom 22. März 2024

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