Geschützte Herkunftsbezeichnungen

An der Tagung »Management geschützter Herkunftsbezeichnungen in der EU – Italienische Konsortien als Vorbild«, die der Deutsche Weinbauverband e. V. (DWV) im Rahmen des 62. Deutschen Weinbaukongresses unter Moderation von DWV-Generalsekretär Dr. Rudolf Nickenig veranstaltete, diskutierten 75 Vertreter der deutschen und italienischen Weinbaubranche über die konkreten Folgen der vollständigen Einbeziehung des Weinrechts in die Gemeinsame Agrar­marktorganisation.
Durch die Reform des EU-Weinrechts wurde insbesondere die Zuständigkeit für die Ausgestaltung der Produktspezifikationen für Weine mit geschützten Herkunftsbezeichnungen (sog. Lastenhefte) aus der Hand des Staates in die Hand der Weinbranche übertragen. Diese Verlagerung der Zuständigkeit hat unterschiedliche Auswirkungen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Staaten, wie zum Beispiel Italien und Frankreich, haben seit Jahrzehnten Erfahrung mit dieser Art Selbstverwaltungsorganisationen. In Deutschland dagegen fehlt bisher eine entsprechende Organisationsstruktur. Getreu dem Motto »Von Nachbarn lernen« wurden in der Veranstaltung von Vertretern aus Italien, dem diesjährigen Partnerland der INTERVITIS INTERFRUCTA HORTITECHNICA, das italienische DOP-System und das System der Konsortien genauer vorgestellt. (DWV)

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen