Frostschäden? Jetzt die geeigneten Maßnahmen ergreifen. (Foto: Haas)
Frostschäden? Jetzt die geeigneten Maßnahmen ergreifen. (Foto: Haas)

Frostschäden, was nun?

Mamertus, Pankratius, Servatius, Bonifatius und die kalte Sophie, so heißen die Eisheiligen, deren Namenstage vom 11. bis 15. Mai in vielen Kalendern stehen. Die Eisheiligen machten ihrem Namen 2020 in vielen Anbaugebieten leider unrühmliche Ehre.

2020 hat dies vor allem die östlichen Anbaugebiete in Franken, Württemberg, Saale-Unstrut und Sachsen getroffen. Auch weiter nördlich liegende Einzelflächen wurden stark geschädigt. Zwar sind nördliche und kontinental geprägte Bereiche grundsätzlich gefährdeter, jedoch spielen auch Faktoren wie Entwicklungsstand, Bewölkung und Luftfeuchtigkeit eine wichtige Rolle.

Dieses Jahr waren es eher Windfröste, die vor allem die Triebspitzen schädigten und keine typischen Strahlungs- oder Advektivfröste, die besonders in Bodennähe durch Wärmeabstrahlung bei Windstille zu Schäden führen. Daher sind bodennahe Triebe von Jungreben verhältnismäßig wenig geschädigt worden, die in zwei Meter Höhe wurden oft vergleichbar getroffen. Meistens haben die als Ersatz gedachten Frostruten ebenso gelitten wie die Bogreben.

Schädigungsgrad sehr variabel

Solange Gescheine noch grün sind, können diese weitgehend normal abblühen und sich zu vollwertigen Beeren entwickeln, braune Blütenteile werden abgestoßen und verrieseln. Daher muss zunächst abgewartet werden, im Zweifel nach der Blüte, bis sich das wahre Ausmaß auf die Gescheine zeigt. Voreilige Rückschnittmaßnahmen würden ansonsten Ertrag kosten. Diese sind auch nur in Ausnahmen sinnvoll, ähnlich wie bei frühem Hagelschlag. Intakte Triebe und Gescheine sollten vielmehr durch sorgfältige Heftarbeiten vor Bruch geschützt werden. Das gilt auch für die Frostrute, die oft noch einige intakte Gescheine aufweist und dann erhalten bleibt. Aus Achselaugen an den grünen Trieben bilden sich bald wieder Geiztriebe, welche die Funktion der abgestorbenen Triebspitze übernehmen. Der Wuchs wird buschig, da in der Regel mehrere Geiztriebe pro Stummel austreiben werden.

Abwarten: Austrieb beobachten 

Sind alle grünen Triebe komplett erfroren, so treibt die Rebe nach einigen Tagen bis Wochen aus den schlafenden Augen am Altholz aus (Stamm und Kopfbereich). Der Austrieb von Beiaugen auf der Bogrebe nimmt mit zunehmendem Schädigungsgrad und späterem Zeitpunkt ab, viele Bögen bleiben somit kahl. Oft treiben junge Reben im ersten und zweiten Standjahr erst nach zwei bis drei Wochen erneut aus, in Ausnahmefällen noch später. Daher sollten diese nicht vorschnell ersetzt werden.

Rückschnitt kann eine Option sein

Ein zeitlich aufwändiger Rückschnitt macht in Fällen Sinn, falls (nahezu) sämtliche Gescheine erfroren sind, der Triebstummel aber intakt geblieben ist. Aus diesem können Achselaugen wieder austreiben und sortenabhängig mehr oder weniger gescheinstragende Triebe hervorbringen. Als fruchtbar gelten Burgundersorten, Morio-Muskat, Riesling und Silvaner. Bei einem recht frühen Ereignis durch Spätfrost (im Vergleich zu Hagel) sind die Voraussetzungen günstig, dass diese Trauben vollständig ausreifen und zumindest noch einen kleinen Ertrag erhoffen lassen. Zudem entwickeln sich kräftigere Ruten für den nächstjährigen Anschnitt.

Laubarbeiten und Pflanzenschutz 

Die Laubarbeiten sind durch den unterschiedlichen Wuchs (oft ist nur der untere Bereich im Weinberg betroffen) nach Frost aufwändiger. Zur Sicherstellung der Holzreife darf nach Ergrünen der Pflanzenschutz nicht vernachlässigt werden. Es bleibt zu hoffen, dass ein rebenfreundlicher Sommer und ein langer, frostfreier Herbst die Winzer und Reben dabei unterstützen. Zukünftig kann pflegeleichter Minimalschnitt das Spätfrostrisiko erheblich abmildern. Infos von Gerd Götz, DLR Rheinpfalz 

ddw 07/24 vom 4. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Effektive und ressourcenschonende Bewässerung

Weinbau

Maßnahmen zur Wassereinsparung

Aus- und Weiterbildung

Eine Übersicht der aktuellen Angebote