Die LWG nimmt Anmeldungen von Selectionsflächen entgegen
Die LWG nimmt Anmeldungen von Selectionsflächen entgegen

Franken: Anmeldefrist für Selectionsflächen

Winzer, die aus der Ernte des Jahres 2018 einen Wein mit der Bezeichnung „Selection“ erzeugen wollen, müssen spätestens bis zum 1. Mai 2018 die dafür vorgesehenen Rebflächen bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) Veitshöchheim anmelden. Die LWG weist darauf hin, dass der Wein bei der späteren Anstellung zur amtlichen Qualitätsweinprüfung nur die Bezeichnung „Selection“ erhalten kann, wenn diese Meldung vorliegt. Die gemeldeten Rebflächen sind außerdem ab 1. Mai 2018 vor Ort als für „Selection“ bestimmte Rebflächen zu kennzeichnen.

Bei der Meldung sind folgende Angaben zu machen: die Anschrift des Betriebes, die Lagebezeichnung, die Gemarkung, die Flurstücksnummer, die Rebsorte und die Größe der ausgewählten Rebfläche. Bei Erzeugerzusammenschlüssen meldet die Erzeugergemeinschaft oder Winzergenossenschaft die Flächen ihrer Mitgliedsbetriebe. Kellereien und sonstige Abfüller müssen die entsprechenden Flächen  ebenfalls melden. Von diesen Betrieben sind zusätzlich die Abschlüsse entsprechender Lieferverträge anzuzeigen.

Meldungen können mit einem formlosem Schreiben erfolgen. Das Formblatt kann auf folgender Homepage abgerufen werden: www.lwg.bayern.de/weinbau/weinrecht/066668. –ddw-

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen