Winzer, die aus der Ernte des Jahres 2018 einen Wein mit der Bezeichnung „Selection“ erzeugen wollen, müssen spätestens bis zum 1. Mai 2018 die dafür vorgesehenen Rebflächen bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) Veitshöchheim anmelden. Die LWG weist darauf hin, dass der Wein bei der späteren Anstellung zur amtlichen Qualitätsweinprüfung nur die Bezeichnung „Selection“ erhalten kann, wenn diese Meldung vorliegt. Die gemeldeten Rebflächen sind außerdem ab 1. Mai 2018 vor Ort als für „Selection“ bestimmte Rebflächen zu kennzeichnen.
Bei der Meldung sind folgende Angaben zu machen: die Anschrift des Betriebes, die Lagebezeichnung, die Gemarkung, die Flurstücksnummer, die Rebsorte und die Größe der ausgewählten Rebfläche. Bei Erzeugerzusammenschlüssen meldet die Erzeugergemeinschaft oder Winzergenossenschaft die Flächen ihrer Mitgliedsbetriebe. Kellereien und sonstige Abfüller müssen die entsprechenden Flächen ebenfalls melden. Von diesen Betrieben sind zusätzlich die Abschlüsse entsprechender Lieferverträge anzuzeigen.
Meldungen können mit einem formlosem Schreiben erfolgen. Das Formblatt kann auf folgender Homepage abgerufen werden: www.lwg.bayern.de/weinbau/weinrecht/066668. –ddw-