Eiche und andere Hölzer

Am 29. Dezember 2006 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, mit der die Bezeichnung von Weinen, die im Holzfass gegoren, ausgebaut oder gereift sind, neu geregelt wird. Waren bislang lediglich Eichenholzbehältnisse Gegenstand dieser Bezeichnungsregelung, so wurde diese nun auf andere Hölzer (z.B. Kastanie, Esche, Akazie), die in der Weinbereitung eingesetzt werden, erweitert.

Folgende Angaben sind laut EU-Vorgabe damit zulässig: - im Barrique gegoren ; im Barrique ausgebaut ; Im Barrique gereift - Im (...)nfass gegoren (Angabe des verwendeten Holzes) ; im (...)nfass ausgebaut (Angabe des verwendeten Holzes) ; im (...)nfass gereift (Angabe des verwendeten Holzes) - im Fass gegoren ; im Fass ausgebaut ; im Fass gereift . Infolge einer Länderregelung sind derzeit für deutsche Weine lediglich die Angaben im Barrique gereift und im Holzfass gereift zugelassen. Die Zulassung weiterer Angaben bedarf einer Änderung der Weinverordnung, die derzeit zur Beratung ansteht. Bl/web

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen