Die Frostnacht vom 19. auf den 20. April hat in den frühen Morgenstunden in allen Anbaugebieten zu Schäden in den Rebanlagen geführt. Die regionale Betroffenheit ist sehr unterschiedlich. Belastbare Daten für einen Gesamtüberblick zum Schadensausmaß werden von den Experten vor Ort derzeit noch zusammengetragen. Im Vorstand des Deutschen Weinbauverbandes e.V. (DWV) steht kurzfristig das Thema auf der Tagesordnung. Dort wird insbesondere auch über erste Konsequenzen aus dem aktuellen Zusammentreffen von frühem Vegetationsstand 2017 und schadwirksamem Frostereignis für die betroffene betriebliche Praxis beraten werden. -dwv-