Im Dezember 2014 hatte Russland neue Verbrauchsteuersätze für Still- und Schaumweine mit geschützter Herkunft eingeführt. Seitdem wurde Wein ohne geschützte Herkunft ungefähr dreimal so hoch besteuert wie Wein mit geschützter Herkunft. Gemäß der Verpflichtungen aus dem GATT/TRIPS-Abkommen galten diese reduzierten Steuersätze auch für aus der EU importierten Wein. Das soll sich nun ändern.
Aufgrund des Schreibens des Finanzministeriums sollen bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 höhere Steuern auf die importierten Weine mit geschützter Herkunft erhoben werden. Steuern könnten daher nachträglich neu berechnet, neu festgesetzt und bei den russischen Importeuren nacherhoben werden. Diese neue Regelung widerspricht nicht nur den Verpflichtungen Russlands gegenüber der WTO, sondern auch ihrem eigenen Steuerrecht, das keine Unterscheidung zwischen russischem und ausländischem Wein mit geschützter Herkunft vorsieht.
Die EU-Kommission hat reagiert, indem sie in einem gemeinsamen Brief der Kommissare Hogan und Malmström die russischen Verantwortlichen an ihre Verpflichtungen aus internationalen Abkommen erinnert. Russland bleibt trotz starken Rückgangs weiterhin ein interessanter Markt für deutsche Weinexporteure (Rang 25). (Sc)