Copa-Cogeca fordert Verzicht auf Angabe des Schwefeldioxidzusatzes in der Weinbuchführung

In einem Schreiben an den zuständigen Referatsleiter der EU-Kommission hat Generalsekretär Pesonen von Copa-Cogega, der europäischen berufsständischen Interessenvertretung der Winzer und Winzergenossenschaften, vorgeschlagen, die Verpflichtung zur Eintragung des Schwefeldioxidzusatzes in die Weinbuchführung zu streichen.

Diese Verpflichtung wurde seinerzeit mit der Kommissionsverordnung (EG) Nr. 436/2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und der Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und der Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor eingeführt. Der Änderungsvorschlag wurde damit begründet, dass das Führen eines solchen Registers in der Praxis große Probleme aufwirft, da Sulfite zu unterschiedlichen Zeitpunkten in der Weinbereitung und Weinabfüllung verwendet werden.

Aus technischer Sicht bestehe darüber hinaus keine Verbindung zwischen den in den unterschiedlichen Schritten zugefügten Sulfitmengen und dem Endgehalt des zum Verzehr bestimmten Produkts. Dieses Register bringe also keinerlei Vorteil für die Sicherheit der Verbraucher und stelle nur eine zusätzliche Auflage für die Markt-teilnehmer dar.

Der Deutsche Weinbauverband unterstützt nachdrücklich diesen Vorschlag.

Quelle: dwv / Bl

ddw 08/24 vom 19. April 2024

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