Bundestag verabschiedet Entwurf

Der Deutsche Bundestag hat am 8. März 2007 in 2. und 3. Lesung nach einer kurzen Aussprache den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes gemäß den Beschlussempfehlungen des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (wir berichteten) verabschiedet. Die Beratung des Gesetzes im Bundesrat (2. Durchgang) ist für den 30. März 2007 vorgesehen.

Bestandteil der Neuregelung ist unter anderem eine Ermächtigung an die Bundesländer, Wiederbepflanzungsrechte von einem bestimmten Anbaugebiet in ein anderes Anbaugebiet zu übertragen. Darüber hinaus soll es möglich werden, Hektarerträge zwischen Steil- und Flachlagen zu saldieren. Die Umbennenung von Qualitätsweinen mit Prädikat in Prädikatsweine (Übergangszeit: zwei Jahre) ist ein weiterer Änderungsbaustein, ebenso die Namensänderung für das jetzige Anbaugebiet Mosel-Saar-Ruwer, das künftig Mosel heißen soll. Schließlich wird die Kategorie Qualitätswein garantierten Ursprungs gestrichen. web

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen