Betrugsversuch via E-Mail-Reklamation?

Ein Mann aus Belgien, dessen Frau im Herbst nach einer Weinprobe Sekt eingekauft haben will, versandte in den letzen Tagen eine freundliche E-Mail an ein Weingut an der Saar. Von den sechs erworbenen Flaschen seien zwei wegen Korkgeschmacks ungenießbar gewesen, was natürlich nicht am Winzer liegt. Aber, so der Belgier, wäre es doch "nett", wenn die beiden Flaschen ersetzt würden. Wegen der hohen Versandkosten bat er um Überweisung des Betrages.

"Eigentlich kein ganz ungewöhnliches Anliegen, das in den meisten Fällen kulant gehandhabt wird", weiß die Polizeidirektion Trier. In diesem Fall stellte sich allerdings heraus, dass der angebliche Käufer auf konkrete Nachfrage keine Angaben zu dem reklamierten Sekt machen konnte und dass gleich mehrere Winzer in der Region E-Mails mit identischem Inhalt erhalten haben. Einer der Winzer hat bei der Polizeiinspektion Saarburg Anzeige wegen Verdachts des versuchten Betruges erstattet. Ein Schaden ist nicht entstanden.

Die Polizei empfiehlt, derzeit aus Belgien per E-Mail eingehende Reklamationen von Weinen und Sekten eingehend zu prüfen und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.

Quelle: Polizeipräsidium Trier

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen