Credits: ww/gwf
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Bayerisches Sonderprogramm fördert auch Winzer

Zum ersten Mal profitieren auch Winzer von einem landwirtschaftlichen Investitionsförderprogramm. Ab sofort können ihre Anträge nach dem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) einreichen, teilt die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim mit. Mit bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten fördert der Freistaat Bayern Witterungsschutz und Spezialmaschinen zur Steillagenbewirtschaftung noch bis 2020 ohne Auswahlverfahren.

Dazu zählen folgende Geräte: Steilhangsicherungen; Quadtrack Weinbergschlepper (z. B. Antonio Carraro Mach 4); Handgeführte und Aufsitzraupen inklusive hydraulisch angetriebener Anbaugeräte; Seilwinden inklusive Antrieb und Seil; Seilzugtransportschlitten; Sitzpflug etc.; Steillagenmechanisierungssystem (SMS) inklusive Trägereinrichtung, Anbaugeräten und Steuerungssystemen; Raupenmechanisierungssystem (RMS) inklusive Trägereinrichtung; Steuerungssysteme und Anbaugeräte, die speziell für dieses System konzipiert sind; Steillagenvollernter; Einschienenbahnen (komplettes System); Schrägaufzug mit Seilwindenantrieb; Schienensystem für RMS Bewirtschaftung; ferngesteuerte Geräteträger sowie festinstallierte Versorgungseinrichtungen für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Schlauchspritzverfahren.

Antrag stellen können Betriebe, die mindestens 0,25 Hektar Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen bewirtschaften und die erzeugten Trauben und/oder Weine auch vermarkten. Zugelassen sind auch Maschinengemeinschaften, deren Mitglieder mindestens vier Hektar Rebfläche in Steil- und Terrassenlagen bewirtschaften.

Zuwendungsfähige Investitionen werden mit einem Zuschuss von bis zu 25 Prozent gefördert. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 5.000 Euro netto. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 100.000 Euro begrenzt. Die Förderobergrenzen können in der Förderperiode 2014 bis 2020 höchstens einmal ausgeschöpft  und Anträge können kontinuierlich das ganze Jahr über gestellt werden. Ein Auswahlverfahren findet nicht statt.

Die vollständigen Anträge werden vom Antragsteller direkt beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit Fachzentrum L 3.12 Einzelbetriebliche Investitionsförderung in Kulmbach eingereicht. Eine Vorprüfung der Anträge durch Ämter oder LWG erfolgt nicht.

Auskunft erteilen:
LWG, Abteilung Weinbau, Sachgebiet Beratung, Förderung und Ökonomie:
Paul Streng, Telefon (0931) 9801-213, E-Mail: [email protected]; Peter Schwingenschlögl,  Telefon (0931) 9801-553, E-Mail: peter.schwingenschlö[email protected] und Edgar Sauer, Telefon (0931) 9801-561, E-Mail: [email protected].

Anträge sind zu senden an EIF Fachzentrum Kulmbach, AELF Kulmbach
Trendelstraße 7, 95326 Kulmbach, Telefon (922) 5007-0
Fax (09221) 5007-777, E-Mail [email protected]
 

ddw 08/24 vom 19. April 2024

Themen der Ausgabe

Weinbau

Die neue Humustheorie

Interview

ddw im Gespräch mit Ron Richter von klimafarmer
und Philipp Wedekind vom Weingut Wedekind

Kellertechnik

Entwässerungssysteme richtig planen