Die Eisweinlese muss vorab bei der Landwirtschaftskammer angemeldet werden
Die Eisweinlese muss vorab bei der Landwirtschaftskammer angemeldet werden

Anmeldefrist für Eiswein läuft

Die Vorabmeldung für Eiswein ist gesetzlich erforderlich. Sie wurde 2013 vom Land Rheinland-Pfalz verbindlich eingeführt. Die Meldefrist endet am 15. November. Trauben, die zu Eiswein verarbeitet werden sollen, müssen bis dahin der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz gemeldet werden.

Die Betriebe sind verpflichtet, die Eisweinernte mit Angabe von Flur, Flurstück, Flächengröße und Rebsorte bei der Landwirtschaftskammer zu melden. Sollten Trauben zur Eisweinbereitung aufgrund gegebener Witterungsbedingungen bereits vor dem 15. November gelesen werden können, muss die Meldung spätestens am ersten Werktag nach der Lese abgegeben werden. Wer die Meldung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einreicht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Anmeldeformulare sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer unter www.lwk-rlp.de/de/weinbau/ernte/eiswein/ zu finden.

ddw 05/24 vom 8. März 2024

Themen der Ausgabe

Marketing

Studie zum Etikettendesign alkoholfreier Weine

Verpackung

Vor- und Nachteile von Wein in Dosen

Agrarwintertage

Nachbericht Teil III – Schwerpunkt Kellerwirtschaft