Wein gilt nicht als Lebensmittel, sondern als Genussmittel mit eigenständigem Gesetz. Seit einigen Jahren ist aber eine immer stärker werdende Überschneidung der Positionen festzustellen.
Wein gilt nicht als Lebensmittel, sondern als Genussmittel mit eigenständigem Gesetz. Seit einigen Jahren ist aber eine immer stärker werdende Überschneidung der Positionen festzustellen.
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