Ausgabe 04/2017

Editorial

DER DEUTSCHE WEINBAU Ausgabe 04/2017

Nur ein »Kavaliersdelikt«?

Gibt man den Begriff »Kavaliersdelikt« in die Google-Suche ein, erhält man fast 300.000 Treffer.
Das ist eine ganze Menge und zeigt, dass der Begriff eine gewisse Relevanz hat. Als Kavaliersdelikt bezeichnen wir in der Regel eine strafbare Handlung, die von der Allgemeinheit als vergleichsweise harmlos angesehen wird. Direkt als zweiter Treffer in der beschriebenen Google-Suche erscheint »Steuerhinterziehung« als beliebtes Beispiel für ein Kavaliersdelikt. Das bedeutet also, dass Steuerhinterziehung von einem großen Teil der Bevölkerung als eher harmlos eingestuft wird — prominente Beispiele sind hier wohl gesondert zu betrachten.

Dass viele eine Steuerhinterziehung nicht so negativ einstufen wie beispielsweise einen Diebstahl, ändert nichts an der Tatsache, dass sie genauso strafbar ist. Weil sie strafbar ist, wird sie von den Behörden verfolgt und geahndet. Und das zunehmend erfolgreich, da die technischen Möglichkeiten unserer Behörden immer ausgefeilter werden. Dass deutsche Beamte gründlich sind, muss in diesem Zusammenhang nicht extra erwähnt werden. Die Beamten haben es immer dann besonders leicht, wenn sich Fälle von Steuerhinterziehung oder vergleichbaren Kavaliersdelikten häufen, beispielsweise in einer Region oder einer speziellen Branche. Wenn solche Delikte dann auch noch eine Branche betreffen, die vom Vertrauen lebt, schadet ein Kavaliersdelikt unter Umständen nicht nur einem einzelnen Betrieb, sondern sehr vielen. Deshalb lohnt es sich, gelegentlich darüber nachzudenken, wie man selbst zu Kavaliersdelikten steht.

Was sich auch lohnt, ist die Lektüre unserer aktuellen Ausgabe. Dabei wünsche ich Ihnen viel Vergnügen.

Holger Klein
stellv. Chefredakteur DER DEUTSCHE WEINBAU
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