Neben der Gastronomie beklagen weitere Teilbereiche der Weinbranche einen Arbeitskräftemangel.

Einreise von Saisonarbeitskräften aus dem Ausland: Das gilt es aktuell zu beachten. 

Ausländische Saisonarbeitskräfte dürfen 102 statt 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden.