Die Vertreter der Tarifgemeinschaft des Bayerischen Brauerbundes (BBB) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für die Beschäftigten der tarifgebundenen bayerischen Brauereien erreichten in der dritten Verhandlungsrunde eine Einigung auf einen Tarif.
Nachdem die Positionen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite nach Aussage des BBB lange weit auseinandergelegen hatten, sei das Verhandlungsergebnis erst unter Vermittlung des Präsidenten des Landesarbeitsgerichtes München, Dr. Harald Wanhöfer als Schlichter zustande gekommen.
Der Tarifvertrag habe eine Laufzeit von 24 Monaten. Ab Mai 2023 sollen sich Entgelte über alle Tarifgruppen um einheitlich 285 Euro erhöhen. Das neue Eckentgelt betrage dann 4.087,00 Euro. Ab März 2024 erfolge eine weitere Erhöhung um 3,9 Prozent. Das Eckentgelt steige auf dann 4.246,00 Euro. Zusätzlich erfolge die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie zum 31. Mai 2023, zum 31. Januar 2024 sowie zum 31. Juli 2024 in Höhe von jeweils 1.000,00 Euro.
Arbeitgeberseitig wurde das Ergebnis laut BBB als „enorme zusätzlich Belastung in ohnehin schwierigen Zeiten“ bezeichnet, das nicht in die derzeitige Tariflandschaft passe. Man habe sich vor die Wahl gestellt gesehen, den Schlichterspruch zu akzeptieren oder einen Streik mit ungewissem Ergebnis zu riskieren. Man habe sich für Planbarkeit und Betriebsfrieden entschieden und dem „extrem teuren“ Schlichterspruch letztlich „schweren Herzens“ zugestimmt. Insbesondere für den brauwirtschaftlichen Mittelstand mit seiner deutlich höheren Personalkostenquote stelle der Abschluss eine „grenzwertige Herausforderung“ dar, heißt es weiter. Man bedauere eine „von Anfang an fehlende Bereitschaft der Arbeitnehmervertreter, in den Verhandlungen die schwierige Lage weiter Teile der Brauwirtschaft zu berücksichtigen“, verlautete es nach Angaben des Brauerbundes aus der Verhandlungskommission.
Wie die Arbeitgeberseite betonte, sei die Branche von Absatzzahlen auf Vor-Krisen-Niveau unverändert entfernt. Zusätzlich sehe sie sich mit enormen Kostensteigerungen in allen Bereichen konfrontiert, denen entsprechende Erlösverbesserungen nicht gegenüberstünden. Viele mittelständische Brauereien hätten in der jüngeren Vergangenheit der Tarifgemeinschaft deshalb bereits den Rücken gekehrt, da sie die Entgeltentwicklung der letzten Jahre nicht mehr habe mitgehen können, berichtet der Bayerische Brauerbund. Von einem „Flächentarifvertrag“ könne insofern laut BBB keine Rede mehr sein.
Von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keine Äußerung vor. //BBB/gz