Endlich Unterstützung: Nach Verhandlungen zwischen dem Bund und Bayern erhalten auch Brauereigasthöfe staatliche Überbrückungshilfen. (Foto: Pixabay)
Endlich Unterstützung: Nach Verhandlungen zwischen dem Bund und Bayern erhalten auch Brauereigasthöfe staatliche Überbrückungshilfen. (Foto: Pixabay)

Brauereigasthöfe erhalten doch staatliche Unterstützung

Brauereigasthöfe kommen nun doch in den Genuss der November- bzw. Dezemberhilfe, mit der der Bund das Gastgewerbe seit den ersten beiden Monaten des 2. Lockdowns unterstützt.

Wie es seitens des Bayerischen Brauerbundes (BBB) heißt, hätten Ministerpräsident Söder und Bundeswirtschaftsminister Altmeier gemeinsam dieses Ergebnis der Beratungen der Bundesregierung mit dem Freistaat Bayern bekanntgegeben.

„Wir sind erleichtert, dass den Brauereigasthöfen nun Gerechtigkeit widerfährt, vor allem aber, dass sie endlich eine Förderperspektive erhalten.“, kommentiert Dr. Lothar Ebbertz, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes, die gute Nachricht.

Bundesland Bayern macht sich stark für Brauereigasthöfe

Ebbertz äußert sich dankbar für die Unterstützung aus Bayerns Staatskanzlei und Finanzministerium, vor allem aber für die Hilfestellung durch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Dieser habe Bayerns Brauereigasthöfe als wichtigen Teil der touristischen Infrastruktur im Freistaat, vor allem aber auch als bedeutsames Element heimischer Gastlichkeit und Genusskultur verstanden und sich stark für die Rettung dieser oftmals Jahrhunderte alten Einrichtungen engagiert. Die den Brauereigasthöfen durch diesen Schritt zusätzlich zufließenden staatlichen Mittel werden ihnen nach Überzeugung des Brauerbundes helfen, die andauernde Krise zu überdauern und ihren erzwungenen monatelangen Stillstand wirtschaftlich durchzustehen.

Zuvor unüberwindbare Hürden

Nach Angaben des Bayerischen Brauerbundes galt bislang für Brauereigasthöfe, die innerhalb eines sogenannten „Mischbetriebes“ unselbständiger Teilbetrieb einer Brauerei sind, dass sie in den Genuss der November- und Dezemberhilfen nur kommen konnten, wenn der mit Flaschenbier, das die Brauerei an den Handel verkauft, erzielte Umsatz höchstens 20 Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens ausmacht. Für viele dieser Unternehmen sei dies eine unüberwindbare Hürde. Reine Gastronomiebetriebe erhielten laut BBB hingegen für den im November und Dezember 2020 entgangenen Umsatz Hilfsgelder in Höhe von 75 Prozent des Umsatzes im gleichen Zeitraum 2019.

Dass nun Brauereigasthöfen doch die staatlichen Überbrückungshilfen zugute kommen, ist vor allem dem bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger zu verdanken. Dieser hatte sich anlässlich des von ihm initiierten „Brauereigipfels“ Ende Februar an die Seite der Brauer gestellt und namens der Bayerischen Staatsregierung beim Bund dringenden Nachbesserungsbedarf bei den Hilfspaketen angemahnt. //pip

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GZ 08/24

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