In wirtschaftliche schwierigen Zeiten sind Kooperationen wichtiger denn je, wie die Getränke Zeitung auch schon in Ausgabe 22/22 berichtet hat. (Logo: Karlsberg/Warsteiner)
In wirtschaftliche schwierigen Zeiten sind Kooperationen wichtiger denn je, wie die Getränke Zeitung auch schon in Ausgabe 22/22 berichtet hat. (Logo: Karlsberg/Warsteiner)

Warsteiner und Karlsberg dürfen gemeinsam einkaufen

Das Bundeskartellamt hat die Gründung einer gemeinsamen Einkaufsgesellschaft durch die Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG und die Karlsberg Holding GmbH fusionskontrollrechtlich freigegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Warsteiner und Karlsberg wollen Aktivitäten im Einkauf bündeln. Wir haben das Vorhaben sowohl mit Blick auf die Absatz- als auch die Beschaffungsseite eingehend geprüft. Im Ergebnis haben wir weder im Bereich Bier noch im Bereich nicht-alkoholische Kaltgetränke durchgreifende wettbewerbliche Bedenken. Auf allen in Frage kommenden Märkten sind größere Wettbewerber aktiv, die gemeinsamen Marktanteile liegen nicht im problematischen Bereich und auch anderweitige kartellrechtliche Probleme sind nicht ersichtlich. Sollte die Einkaufsgesellschaft allerdings um weitere Gesellschafter erweitert werden, müsste das Vorhaben mit Blick auf das Kartellverbot und ggf. auch fusionskontrollrechtlich erneut überprüft werden."

Kooperationen müssten nach Angaben der Kartellbehörde den Maßgaben des Kartellverbots entsprechen und unterliegen je nach Ausgestaltung – so auch im vorliegenden Fall – zusätzlich der Fusionskontrolle. Relevant für die Beurteilung seien zunächst die erreichten Marktpositionen der Beteiligten sowohl in der Rolle als Einkäufer der zu erwerbenden Leistungen als auch als Anbieter der Produkte, die mit Hilfe dieser Leistungen hergestellt und abgesetzt werden. Das Kartellverbot betreffe etwa Fragen des Umfangs des gemeinsamen Einkaufs, exklusive Bindungen an diesen sowie die ausgetauschten Informationen. Ist die Marktposition der Beteiligten begrenzt, werden wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen des gemeinsamen Einkaufs jedoch unwahrscheinlich.

Warsteiner und Karlsberg produzieren und vertreiben Bier und Biermischgetränke, Karlsberg auch in relevantem Umfang Mineralwasser und andere nicht-alkoholische Getränke an Standorten in Nordrhein-Westfalen, Südwestdeutschland und Bayern. Sie gehören als Mittelständler schon zu den größeren, nicht aber zu den ganz großen Brauereien in Deutschland, erklärt das Bundeskartellamt. //pip

GZ 09/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Gleisanschluss

Industrie und Getränkefachgroßhandel nehmen die Schiene ins Visier. Dekarbonisierung und Personalmangel drängen zum Umdenken. 56 Organisationen haben zu Beginn des Jahres die „Charta für die Schiene“ unterschrieben. Die Zeit drängt, denn der Gesetzgeber verlangt bis 2030 eine CO2-Reduktion von 40 Prozent gegenüber 2018. Die Crux: eine marode Bahn.

Aktuelles Interview: Maximilian Huesch

Maximilian Huesch ist Logistikexperte, Beirat und geschäftsführender Partner bei Huesch & Partner. Im Interview mit der GZ macht der Profi deutlich, vor welchen Herausforderungen die Branche steht, den Verkehr aufzugleisen.

Gastkommentar: Marcus Vollmers

Marcus Vollmers ist Geschäftsführer der Get N GmbH & Co. KG in Langenhagen, einem bundesweiten Zusammenschluss regional marktführender Getränke-Fachgroßhandelsunternehmen. Im Gastkommentar erklärt der Geschäftsführer, welche Vorteile eine stärkere Nutzung des Schienenverkehrs in Bezug auf Nachhaltigkeit und Bewältigung des Fachkräftemangels bieten.