Die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München hat in ihrem Urteil zum Spezi-Streit vom 11. Oktober entschieden, dass Paulaner seinen Cola-Orangenmix weiterhin Spezi nennen darf. Die Vereinbarung zwischen der Brauerei Riegele und Paulaner aus dem Jahre 1974 bestehe also weiterhin fort. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Das Gericht kam nun zu der Überzeugung, dass diese nicht als Lizenzvertrag, sondern Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung zu lesen sei. Hierfür spreche, dass die Überschrift noch vor der Unterzeichnung von „Lizenzvertrag“ in „Vereinbarung“ abgeändert worden sei. Damit sei „eine endgültige Beilegung bestehender Streitigkeiten zwischen den Parteien beabsichtigt gewesen“. Nach Auffassung des Gerichts seien markenrechtliche Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarungen - im Gegensatz zu Lizenzverträgen - nicht ordentlich kündbar. Für eine außerordentliche Kündigung habe Paulaner nun keinen Anlass gegeben.
Im Urteil heißt es: „Die Klägerin (Paulaner, Anm. Red.) hält die vertraglichen Vereinbarungen unbestritten ein, und Jahrzehnte nach Abschluss der Vereinbarung eingetretene Vertragsreue als Ausfluss des Wunsches der Beklagten, am beachtlichen wirtschaftlichen Erfolg der Klägerin zu partizipieren, stellt keinen wichtigen Grund im Rechtssinne dar.“
Darum geht es: Riegele hatte sich den Namen „Spezi“ bereits 1965 rechtlich sichern lassen. Aufgrund des großen Erfolgs des Limo-Mixes gründete die Brauerei 1977 einen Markenverbund und vergibt seitdem Lizenzen. Die einzige Ausnahme: Paulaner. Diese hatte drei Jahre vor Gründung des Verbunds einmalig 10.000 D-Mark an Riegele bezahlt mit der Zusicherung das eigene Getränk mit anderem Etikett und als „Paulaner Spezi“ zu verkaufen. Diesen Vertrag wollte Riegele im Mai 2021 nun aufkündigen, um einen neuen Lizenzvertrag abzuschließen. Paulaner reichte eine Feststellungsklage ein. Zu entscheiden galt, ob es sich bei der Vereinbarung um einen kündbaren Lizenzvertrag (Standpunkt Riegele) oder eine einmalige Abgrenzungsvereinbarung (Standpunkt Paulaner) handelt. ///chs