Einer wird gewinnen im "Spezi"-Streit zwischen Paulaner und Riegele. Der Verkündungstermin ist für den 30. August im Landgereicht München I angesetzt. (Foto: Adobe Stock)
Einer wird gewinnen im "Spezi"-Streit zwischen Paulaner und Riegele. Der Verkündungstermin ist für den 30. August im Landgereicht München I angesetzt. (Foto: Adobe Stock)

Mein Spezi, Dein Spezi

Die Münchener Paulaner Brauerei Gruppe streitet sich mit der Augsburger Brauerei Riegele vor der 33. Zivilkammer des Landgerichts München I um die Markenrechte von "Spezi", einem Cola-Orangenmix. Nach Angaben von Sebastian Priller, Geschäftsführer der Brauerei Riegele, gegenüber der GETRÄNKE ZEITUNG (GZ) soll es um einen Streitwert von 10 Millionen Euro gehen. 

Ursprünglich hatte sich die Augsburger Brauerei Riegele schon im Jahr 1956 den Namen "Spezi" sichern lassen, worunter anfänglich Bier verkauft wurde. Nachdem die Brauerei aber festgestellt hatte, dass viele Wirte aus einzelnen Flaschen Limo und Cola ihren eigenen Mix hergestellt hatten, gab sie dem bekannten Limo-Mix den Namen "Spezi". Mit großem Erfolg, was Riegele dazu veranlasste, einen eigenen Markenverbund speziell für dieses Getränk zu gründen, um die Nachfrage mithilfe anderer Getränkehersteller unter Lizenzauflagen besser bedienen zu können. 

Bloß die Paulaner Brauerei war diesbezüglich ein Sonderfall, weil sie für das Abfüllen von "Spezi" eben keine Lizenzgebühr an Riegele zu entrichten hatte. Die Münchener Bierbrauer hatten angeblich schon 1974 – also 3 Jahre vor der Gründung des Spezi-Markenverbandes – eine eigene Vereinbarung mit Riegele getroffen - und damals einmalig 10.000 D-Mark gezahlt. Verbunden mit der Zusicherung, ihr Spezi nur unter dem Namen „Paulaner Spezi“ mit einem etwas anders gestalteten Logo zu vermarkten. 

Der Brauerei Riegele war diese Vereinbarung offensichtlich schon länger ein Dorn im Auge - und kündigte diese zum Mai 2021. Geht es nach Priller sei es nicht so, dass die Augsburger Brauerei die Nutzung des Namens der Paulaner Brauerei Gruppe nicht erlauben möchte. Im Gegenteil: Aber dann soll Paulaner einen neuen Lizenzvertrag unterschreiben. Wogegen die Münchener sich nun gerichtlich wehren. Juristisch geht es darum zu unterscheiden, ob die Vereinbarung 1974 ein kündbarer Lizenzvertrag war (so sieht es Riegele) oder eine einmalige Abgrenzungsvereinbarung (nach Lesart von Paulaner). Für die Brauerei Riegele geht es laut Priller um viel, denn die Distributionskraft der Münchener ist enorm: "Gegen das Paulaner Spezi haben wir vertriebsseitig nicht die Power wie eine Paulaner Brauerei Gruppe, die national ihre Feldmannschaften in den Außendienst schicken kann."

Ein Urteil ist bislang noch nicht gefällt worden von der auf Markenrecht spezialisierten 33. Zivilkammer des Landgerichts München I. Der Verkündungstermin ist nun auf den 30. August 2022, 10 Uhr, gesetzt worden. 
Die Münchener Brauer wähnen sich auf Anfrage der GETRÄNKE ZEITUNG im Recht. Dr. Jörg Lehmann, CEO Paulaner Brauerei Gruppe, sagt: "Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist. Seit fast 50 Jahren gibt es Spezi von Paulaner und Riegele – jedes hat seinen eigenen Geschmack, jedes hat seine eigene Aufmachung, jedes hat seine eigenen Fans – und damit seinen Platz im Regal verdient. Um das abzusichern und Klarheit für Spezi zu schaffen, haben wir uns an das Gericht gewandt. Jetzt sind wir zuversichtlich, dass wir mit der Brauerei Riegele eine einvernehmliche Lösung finden. Unser Angebot haben wir ja schon in der Verhandlung unterbreitet“. //pip

 

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GZ 11/23

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Die drohende Handels-Mehrwegpflicht hat ein Kräftemessen angestoßen. Der offene Streit zwischen den Mehrweg- und Einweg-Kontrahenten ist wieder entflammt, nachdem Lidl in einer aufwendigen Kampagne um die ökologischen Vorteile von PET-Einwegflaschen wirbt. Lidl und die Deutsche Umwelthilfe beziehen in der GZ Stellung.

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