Die Unesco hat beschlossen: Das handwerkliche Bierbrauen zählt ab sofort zum Immateriellen Kulturerbe. (Foto: pixabay)
Die Unesco hat beschlossen: Das handwerkliche Bierbrauen zählt ab sofort zum Immateriellen Kulturerbe. (Foto: pixabay)

Handwerkliches Brauen wird offiziell gewürdigt

Unesco und Bundesregierung erklären das handwerkliche Bierbrauen in Deutschland zum „Immateriellen Kulturerbe“.

Inmitten der vielen negativen Nachrichten gibt es vom Brauereiverband eine gute Nachricht: Das handwerkliche Bierbrauen zählt ab sofort zum Immateriellen Kulturerbe. Dieser Beschluss wurde auf Antrag des Brauerbundes und auf Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen Unesco-Kommission am 24. März 2020 von der Kultusministerkonferenz der Länder und den Beauftragten der Bundesregierung und Medien im Kanzleramt beschlossen.

Die Brauer werten die Aufnahme des Bierbrauens auf die Unesco-Kulturerbe-Liste als wichtiges politisches und gesellschaftliches Signal mit Blick auf die Zukunft. „Das nachhaltige Handeln des Brauhandwerks, der aktive Austausch, die Experimentierfreude sowie die besondere Regionalität haben in Deutschland  eine weltweit einmalige Vielfalt an Bierstilen und Braustätten hervorgebracht, die das Land, seine Kultur und seine Feste prägen“, heißt es von der Unesco-Kommission. 

Handwerkliches Brauen im „Schlüssel“ seit 1850

Handwerklich gebraut wird etwa seit 170 Jahren in der Hausbrauerei „Zum Schlüssel“ in Düsseldorf. „Im Herzen der Düsseldorfer Altstadt auf der Bolkerstraße brauen wir seit dem Jahre 1850 mit höchster Leidenschaft handwerkliches Bier, worauf wir als Schlüssel sehr stolz sind“, sagt Braumeister und Biersommelier Dirk Rouenhoff. Die Düsseldorfer Altbierspezialität „Original Schlüssel“ – gebraut nach alter, traditioneller Brauart und natürlich dem deutschen Reinheitsgebot – stehe sinnbildlich für eine der vielen deutschen Handwerksbrauereien, die sich nun gemeinschaftlich als „immaterielles Kulturerbe“ bezeichnen dürfen. // ja

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GZ 08/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Mineral- und Tafelwasserverordnung

Der Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Neufassung der Mineral- und Tafelwasserverordnung könnte zu Verwerfungen im gesamten Mineralwassermarkt führen. Verbände fordern daher dringend Nachbesserungen.

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Jürgen Reichle, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Mineralbrunnen, sieht beim vorgelegten Entwurf für die Mineral- und Tafelwasserverodnung Verbesserungsbedarf in mehreren Punkten. Der nächste Schritt sei eine intensive Dialogphase mit Bund und Ländern.

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Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe, hält die in der PPWR festgelegt Mehrwegquote von vorerst 10 Prozent für deutlich zu niedrig angesetzt. Ein erhoffter Rückenwind für Mehrweg werde so ausbleiben sagt er und fordert deshalb nationale Maßnahmen zum Mehrwegschutz.