Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die angeklagten Brauereien Früh und Gaffel in Köln sowie Erzquell in Wiehl-Bielstein vom Vorwurf illegaler Preisabsprachen freigesprochen.
Zur Erinnerung: Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2014 gegen mehrere Brauereien, Verbände und Verantwortliche wegen angeblich verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Der Senat konnte die angeblichen Bierpreisabsprachen der NRW-Brauereien nicht feststellen. Daran glaubten sich lediglich zwei der insgesamt vierzehn Zeugen zu erinnern. Dabei sei laut OLG Düsseldorf die Erinnerung des einen Zeugen zu vage, um eine Verurteilung wegen illegalen Verhaltens zu tragen. Die Aussage des anderen Zeugen sei nach Auffassung des Senats insgesamt chaotisch, von bizarren Verwechslungen geprägt und zum Teil falsch, so dass der Zeuge später seine Angaben korrigiert habe. Bei einem der Betroffenen konnte zudem nicht einmal festgestellt werden, dass er überhaupt an der Ausschusssitzung teilgenommen hat.
Das OLG in Düsseldorf hat die Verfahren wegen unterschiedlicher Sachverhaltskonstellationen vom Carlsberg-Verfahren getrennt. In dem die Brauereien aus Nordrhein-Westfalen betreffenden Verfahren hat die Hauptverhandlung am 10. Juni 2020 begonnen. Wegen der das Jahr 2006 betreffenden Vorwürfe wurde das Verfahren laut OLG Düsseldorf im Verlaufe der Hauptverhandlung eingestellt. Im Kern sei es noch um die Frage gegangen, ob die betroffenen Brauereien im Rahmen einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbandes NRW Anfang September 2007 kartellrechtswidrige Preisabsprachen getroffen hätten. Die Frage, ob andere (Groß-)Brauereien in einem eigenen Kartellkreis illegale Preisabsprachen getroffen hätten, sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. //pip