Nach gut 16 Jahren wurde das sogenannte "Bierkartell"-Verfahren vom Oberlandesgericht Düsseldorf endgültig beendet. (Foto: Pixabay)
Nach gut 16 Jahren wurde das sogenannte "Bierkartell"-Verfahren vom Oberlandesgericht Düsseldorf endgültig beendet. (Foto: Pixabay)

Bierkartell: Carlsberg muss 50 Millionen Euro zahlen

In dem Kartellbußgeldverfahren gegen die Carlsberg Deutschland Holding hat der 6. Kartellsenat unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Düsseldorf Prof. Dr. Ulrich Egger eine Geldbuße in Höhe von 50 Millionen Euro verhängt. Das Verfahren gegen den früheren Geschäftsführer Wolfgang Burgard wurde zuvor eingestellt.

Der Senat sei davon überzeugt, heißt es, dass der damalige Geschäftsführer der Carlsberg Deutschland Holding an einem kartellrechtswidrigen Informationsaustausch teilgenommen habe. Wolfgang Burgard soll sich am 12.März 2007 am Rande der Internorga-Messe im Side-Hotel Hamburg gemeinsam mit den Leitungspersonen der Brauereien Anheuser-Busch lnBev Germany Holding, Brauerei C. & A. Veltins, Bitburger Braugruppe, Warsteiner Brauerei Haus Cramer und der Radeberger Gruppe getroffen haben.

In der Besprechung sei eine zeitnahe Preiserhöhung aufgrund stark gestiegener Rohstoffkosten erörtert worden. Die Anwesenden seien sich laut OLG nach einer Diskussion einig gewesen, dass die Bierpreiserhöhung ca. 6 Euro je Hektoliter betragen sollte, was zuzüglich Umsatzsteuer und Händlermarge etwa 1 Euro je "Standardkasten" (20 Flaschen zu je 0,5 Liter) beim Endverbraucher bedeutet habe. Die Erhöhung sollte in der Gastronomie und im Lebensmitteleinzelhandel durchgesetzt werden, skizziert der Senat das Ziel der kartellwidrigen Absprachen. Abschließend seien jedoch keine Entscheidungen getroffen worden. Zunächst sollte noch mit dem Verantwortlichen der Krombacher Brauerei gesprochen werden, ob auch Krombacher den Bierpreis erhöhen wolle. Bei einer Bierpreiserhöhung ohne die Krombacher-Brauerei hätten die Brauerei-Vertreter hohe Absatz- und Mengenverluste befürchtet, so der vorsitzende Richter Prof. Dr. Ulrich Egger.

Wolfgang Burgard soll das Wissen aus der Besprechung vom 12. März 2007 ausgenutzt haben und so das Marktverhalten der Carlsberg Deutschland Holding auch aufgrund der dort erfahrenen nicht öffentlichen Informationen ausgerichtet haben. So habe er gegenüber der dänischen Konzernmutter sicherer auftreten und die Preiserhöhung 2008 einfacher und bestimmter gegenüber Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel durchsetzen können.

Bei der Bußgeldzumessung habe der Senat zu Gunsten der Carlsberg Deutschland Holding berücksichtigt, dass das Urteil auf einer Verständigung beruhe und daher weitere Ermittlungen zu Umsatz- und Unternehmensverhältnissen entfielen. Außerdem seien die Dauer des Verfahrens und der nur einmalige und lange zurückliegende Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften mildernd ins Gewicht gefallen. Zu Lasten der Betroffenen sei die bundesweite, flächendeckende Wirkung des Informationsaustausches zu berücksichtigen.

Zuvor schon hohe Geldbußen verhängt

Zur Erinnerung: Das Bundeskartellamt hatte schon Ende 2013/Anfang 2014 gegen mehrere Brauereien, Verbände und Leitungspersonen wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Gegen die Carlsberg Deutschland Holding sei zunächst ein Bußgeld in Höhe von 62 Millionen Euro festgesetzt worden. Die Brauerei hatte sich hiergegen in einer ersten Hauptverhandlung vor dem 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf gewandt. Durch das Urteil vom 3. April 2019 hatte der 4. Kartellsenat das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Der BGH gab am 13. Juli 2020 bekannt, dass er die Verjährungsvoraussetzungen als nicht gegeben ansah, so dass eine neue Hauptverhandlung vor dem 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erfolgte. Die zunächst begonnene Hauptverhandlung musste dann wegen der längerfristigen Erkrankung eines Senatsmitglieds abgebrochen werden. Die zweite Hauptverhandlung endete nun nach 21 Hauptverhandlungstagen. //gz

GZ 08/24

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