Oberwasser für Obergäriges – und für die Prozessvertreter im Kölsch-Kartell: Die Brauer haben in letzter Instanz gegen das Bundeskartellamt gewonnen. (Foto: Björn Wylezich - stock.adobe.com)
Oberwasser für Obergäriges – und für die Prozessvertreter im Kölsch-Kartell: Die Brauer haben in letzter Instanz gegen das Bundeskartellamt gewonnen. (Foto: Björn Wylezich - stock.adobe.com)

BGH: Es gab kein Kölsch-Kartell

Laut Bundesgerichtshof haben die Kölsch-Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell in letzter Instanz gegen das Bundeskartellamt gewonnen. Sie müssen kein Bußgeld zahlen, weil es das vom Amt unterstellte Kartell wohl gar nicht gab. Dr. Kai Hamdorf  Richter am Bundesgerichtshof  und Pressesprecher wollte auf Anfrage der GETRÄNKE ZEITUNG "zu diesem Verfahren keine Auskunft geben". Zuerst berichtete das Inside-Getränke-Magazin darüber.

Ein Sprecher des Bundeskartellamtes nimmt zu dieser BGH-Entscheidung auf GZ-Anfrage wie folgt Stellung: "Die Bestätigung des Freispruchs des Oberlandesgerichts durch den Bundesgerichtshof hat das Bundeskartellamt hinzunehmen. Zwar hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass eine andere Würdigung als die des Oberlandesgerichts hier ‚möglich und naheliegend‘ gewesen wäre. Das reicht jedoch nach den allgemeinen strafprozessualen Grundsätzen für eine Korrektur des Urteils noch nicht aus. Die Würdigung des Sachverhalts durch den Tatrichter kann der Bundesgerichtshof nur in engen Grenzen kontrollieren. Das Bundeskartellamt und der Generalbundesanwalt hielten diese Grenzen hier für überschritten. Für den Bundesgerichtshof war dies jedoch trotz einiger Mängel des Urteils noch nicht der Fall."

Trennung zweier Verfahren

Das OLG in Düsseldorf hatte das Kölsch-Verfahren wegen unterschiedlicher Sachverhaltskonstellationen vom Carlsberg-Verfahren getrennt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte am 3. April 2019 das Verfahren gegen die Brauerei Carlsberg wegen Verjährung eingestellt. Carlsberg und der ehemalige Vorstandschef Wolfgang Burgard hatten gegen die Bußgelder des Bundeskartellamts Einspruch erhoben. Beide, Carlsberg und Burgard, gingen damals straffrei aus. Der Staatsanwalt forderte zuletzt ein Bußgeld von 250 Millionen Euro. Das entsprach einer Vervierfachung der ursprünglichen Kartellbuße von 62 Millionen Euro. Ex-Carlsberg-Chef Burgard sollte sogar 300.000 Euro zahlen. 

Dem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) lag ein Streitfall zugrunde, der seinen Ausgangspunkt bereits im Jahr 2014 hatte. Damals hatte das Bundeskartellamt dem betroffenen Brauereiunternehmen einen Bußgeldbescheid zugestellt, da es zusammen mit sechs konkurrierenden Herstellern eine Preisabsprache getroffen und diese im Zeitraum zwischen März 2007 und Juni 2009 umgesetzt habe. Sie waren darauf gerichtet, gemeinschaftlich eine Anhebung der unverbindlichen Preisempfehlung um 1 Euro pro Kasten 20 x 0,5 Liter Bier zu erreichen.

Außergerichtliche Einigung durch Settlements

Im Gegensatz zu Carlsberg hatten sich seinerzeit die Brauereien Barre, Bitburger, Bolten, Krombacher, Veltins und Warsteiner im Rahmen sogenannter Settlements außergerichtlich mit dem Bundeskartellamt geeinigt. Ein Bußgeldverfahren kann durch eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement) abgeschlossen werden. Ein Settlement führt regelmäßig zu einer Beschleunigung und Verkürzung der Kartellbußgeldverfahren sowie zu einer Minderung der Geldbuße durch das Bundeskartellamt.

Die Radeberger Gruppe hatte ihren Einspruch gegen das Anfang 2014 verhängte Bußgeld von 160 Millionen Euro zurückgezogen und ersparte sich dadurch 30 Millionen Euro Zinsen. AB Inbev ging als Kronzeuge straffrei aus.

BGH wies Entscheidung des OLG Düsseldorf zurück

Im Juli 2020 hatte der BGH die Entscheidung aufgehoben und den Fall an einen anderen Senat des OLG Düsseldorf zurückverwiesen. Die Karlsruher Richter rügten dabei die rechtsfehlerhafte Berechnung der Verjährung. Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts seien die erhöhten Bierpreise bis mindestens Juli 2009 verlangt worden. Die Tat ende erst, wenn die Preismanipulation beendet wird, so die Bundesrichter. Die Höchstfrist von zehn Jahren sei im April 2019 damit noch abgelaufen gewesen. Nach Ansicht des Kartellsenats hätten die Düsseldorfer Richter freisprechen müssen, wenn sie keinen Zusammenhang zwischen Absprache und Bierpreis erkennen konnten.

Zuletzt wurde im Mai 2022 die Hauptverhandlung in dem Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen Carlsberg Deutschland und ihren früheren Geschäftsführer Wolfgang Burgard  aufgrund einer mehrmonatigen Erkrankung zweier Senatsmitglieder aufgehoben. Eine erneute Terminierung soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. //pip

GZ 09/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Gleisanschluss

Industrie und Getränkefachgroßhandel nehmen die Schiene ins Visier. Dekarbonisierung und Personalmangel drängen zum Umdenken. 56 Organisationen haben zu Beginn des Jahres die „Charta für die Schiene“ unterschrieben. Die Zeit drängt, denn der Gesetzgeber verlangt bis 2030 eine CO2-Reduktion von 40 Prozent gegenüber 2018. Die Crux: eine marode Bahn.

Aktuelles Interview: Maximilian Huesch

Maximilian Huesch ist Logistikexperte, Beirat und geschäftsführender Partner bei Huesch & Partner. Im Interview mit der GZ macht der Profi deutlich, vor welchen Herausforderungen die Branche steht, den Verkehr aufzugleisen.

Gastkommentar: Marcus Vollmers

Marcus Vollmers ist Geschäftsführer der Get N GmbH & Co. KG in Langenhagen, einem bundesweiten Zusammenschluss regional marktführender Getränke-Fachgroßhandelsunternehmen. Im Gastkommentar erklärt der Geschäftsführer, welche Vorteile eine stärkere Nutzung des Schienenverkehrs in Bezug auf Nachhaltigkeit und Bewältigung des Fachkräftemangels bieten.