Bleibt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 100, darf die bayerische Außengastro wieder öffnen. (Foto: Bayerischer Brauerbund)
Bleibt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 100, darf die bayerische Außengastro wieder öffnen. (Foto: Bayerischer Brauerbund)

Bayerischer Brauerbund begrüßt Perspektive

Der Bayerische Brauerbund begrüßt die Beschlüsse des bayerischen Kabinetts. Gestern hatte Ministerpräsident Markus Söder bei einer Pressekonferenz Lockerungen für die Außengastronomie angekündigt, sobald die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liege und es Tests sowie Termine gebe.

„Wer der Bevölkerung über Monate eine Rückkehr zur Normalität verspricht, wenn das Impfen Fahrt aufnimmt und die Inzidenz sinkt, der muss jetzt, wenn die Voraussetzungen stimmen, auch liefern, wenn er glaubwürdig bleiben will“, kommentiert Georg Schneider, Präsident des Bayerischen Brauerbundes.

Das Gastgewerbe habe bereits im vergangenen Sommer durch ausgefeilte Hygienekonzepte unter Beweis gestellt, dass wirksame Pandemiebekämpfung und ein weitgehend freier Besuch der Gastronomie durchaus vereinbar seien, sagt Schneider weiter. Zudem sei das Ansteckungsrisiko im Freien laut der Aerosolforschung äußerst gering.

Brauerbund stellt weitere Forderungen

Jedoch gibt sich der Brauerbund mit den Ankündigungen noch nicht zufrieden. Die Öffnung der Außengastronomie müsse handhabbar ausgestaltet und kurzfristig auch von der Inzidenzentwicklung abgekoppelt werden. Zudem solle die Gastronomie grundsätzlich für Geimpfte ebenso wie Genesene und negativ Getestete geöffnet werden. Die Regierung müsse zeitnah ihr Angebot einlösen, Öffnungskonzepte im Rahmen von Modellprojekten zu erproben.

Bis die Gastronomie wieder auf ihrem Niveau vor der Krise angekommen sei, werde es noch Monate dauern. Zwar wertschätze die Brauwirtschaft die erhaltene Unterstützung, jedoch hätte die staatliche Hilfe bei vielen nur einen kleinen Teil der Schäden ausgleichen können und längst nicht alle hätten diese erhalten.

Um die prekäre Lage der Branche zu entschärfen und vielen Unternehmen der heimischen Brauwirtschaft eine Überlebensperspektive zu eröffnen, bedürfe es zunächst einer Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Zudem fordert der Brauerbund eine dauerhafte Reduzierung der Mehrwertsteuer auf die Abgabe von Speisen in der Gastronomie sowie deren Ausweitung auch auf Getränke.

Dass die Biersteuer für diese kleinen Brauereien rückwirkend zum 1.1. gesenkt wurde, werte der Brauerbund als „Zeichen der Anerkennung einer äußerst schwierigen Lage“. Die nur befristet eingeräumte Steuerentlastung müsse jedoch auf jeden Fall über den 31.12.22 hinaus dauerhaft gewährt werden. // chs

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GZ 06/24

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