Die Höhe des Nachtzuschlags darf sich nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) auch an der Planbarkeit der nächtlichen Einsätze orientieren.
Die Höhe des Nachtzuschlags darf sich nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) auch an der Planbarkeit der nächtlichen Einsätze orientieren.

Unterschiedlich hohe Nachtzuschläge zulässig

Wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mitteilt, hält das Bundesarbeitsgericht unterschiedlich hohe Nachtzuschläge bei Coca-Cola (CCEP) und anderen Lebensmittelherstellern mit seinem heutigen Beschluss für rechtens und sieht damit keine Anhaltspunkte für Ungleichberechtigung. Aktuell sind am BAG 400 Nachtzuschlags-Verfahren aus NGG-Branchen anhängig.

Konkret sei es laut NGG um die Frage gegangen, ob bei bei Coca-Cola (CCEP), Frischli Milchwerke, Nestlé und FrieslandCampina Kievit unterschiedlich hohe Nachtschichtzuschläge zulässig seien und somit möglicherweise  eine Ungleichbehandlung der Beschäftigten darstelle. Medienberichten zufolge hatte unter anderem eine Mitarbeiterin von CCEP in Berlin geklagt. Nach dem Tarifvertrag der Erfrischungsgetränke-Industrie Berlin und Region Ost betrage der Zuschlag für regelmäßige Nachtschichtarbeit 20 Prozent, für unregelmäßige Nachtarbeit hingegen 50 Prozent. Dass hier eine Ungleichbehandlung vorliege, hat das BAG zurückgeweisen.

„Das Bundesarbeitsgericht hat heute entschieden, dass bei der Höhe der Nachtschichtzuschläge auch die Planbarkeit berücksichtigt wird. Das müssen wir akzeptieren", kommentiert Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der NGG, die richtungsweisende BAG-Entscheidung. Beschäftigte hätten so in Zukunft die nötige Klarheit über den Sachverhalt. Zum Hintergrund: Aktuell sind am Bundesarbeitsgericht etwa 400 Verfahren zum Thema Nachtschichtzuschläge anhängig. Insgesamt geht es um über 6.000 aktuell noch offene Verfahren aus verschiedenen Branchen der NGG. //cc

GZ 08/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Mineral- und Tafelwasserverordnung

Der Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Neufassung der Mineral- und Tafelwasserverordnung könnte zu Verwerfungen im gesamten Mineralwassermarkt führen. Verbände fordern daher dringend Nachbesserungen.

Aktuelles Interview: Jürgen Reichle, VDM

Jürgen Reichle, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Mineralbrunnen, sieht beim vorgelegten Entwurf für die Mineral- und Tafelwasserverodnung Verbesserungsbedarf in mehreren Punkten. Der nächste Schritt sei eine intensive Dialogphase mit Bund und Ländern.

Gastkommentar: Thomas Fischer, DUH

Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe, hält die in der PPWR festgelegt Mehrwegquote von vorerst 10 Prozent für deutlich zu niedrig angesetzt. Ein erhoffter Rückenwind für Mehrweg werde so ausbleiben sagt er und fordert deshalb nationale Maßnahmen zum Mehrwegschutz.