SUR: Berlin steht hinter Brüssel

In anderen Ländern der EU wächst die Skepsis an den Vorstellungen der EU-Kommission für ein generelles Anwendungsverbot für Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten (Sustainable Use Regulation, SUR). Laut dem spanischen Bauernverband Asaja wären in Spanien rund 30 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche von dem Verbot betroffen. Bei einer Realisierung würden die ohnehin vorhandenen Probleme, etwa das Fehlen von Lösungen in der Schädlingsbekämpfung, die Vervielfachung der Produktionskosten und die Verringerung der Ernten, noch weiter verschärft. Der Verband er bezeichnete den Kommissionsvorschlag als »blinden Kreuzzug«, und verwies darauf, dass für Importware keine Änderung der Pflanzenschutzmittelvorgaben vorsehen sei.

In Italien warnten der mitgliedstärkste Bauernverband Coldiretti zusammen mit dem Verband Filiera ebenfalls vor den Risiken bei einer Umsetzung der Kommissionspläne. Die Verbände erwarten bei Umsetzung einen Rückgang der Nahrungsmittelproduktion in Italien um bis zu 30 Prozent. Der scheidende italienische Landwirtschaftsminister Stefano Patuanelli sieht das Risiko, dass der vorgeschriebene ökologische Wandel wirtschaftlich »nicht nachhaltig« ist und die Märkte in Aufruhr versetzt. Auch für Polens Landwirtschaftsminister Henryk Kowalczyk findet es »schwierig das EU-Projekt einer starken Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln zu verstehen«, vor dem Hintergrund, dass immer häufiger und intensiver über die Ernährungssicherheit gesprochen werde.

Die Bundesregierung steht jedoch hinter den Plänen aus Brüssel. In einer Antwort auf eine kleine Anfrage stellte sie klar, dass sie hinter der Aussage des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2019 stehe, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten komplett verboten werden soll: »Die Aussage galt Schutzgebieten hoher naturschutzfachlicher Schutzwürdigkeit. Die dahingehende Aussage vertritt die Bundesregierung weiterhin.« 2019 war die SPD-Politikerin Svenja Schulze Umweltministerin.

Die konkreten Auswirkungen der Vorschläge der EU-Kommission sind derweil nach Einschätzung der Bundesregierung noch nicht abzusehen. Es handele sich um einen Verordnungsvorschlag, an dem es im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene noch weitere Anpassungen geben werde, heißt es unter anderem zur Begründung. Aufgrund dessen könnten keine Angaben beispielsweise zur Art und zum Umfang der betroffenen Flächen, den Auswirkungen auf Ernten und die Ertragssicherheit oder die Lebensmittelpreise getroffen werden. Die Erstellung einer Folgenabschätzung zu einer Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist gemäß der Antwort zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens nicht vorgesehen und wird von der Bundesregierung aufgrund der »nicht absehbaren Fortentwicklung« des Rechtstextes auch nicht für sinnvoll gehalten.

 

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ddw 06/24 vom 22. März 2024

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