Wie die „Wirtschaftswoche“ berichtet hat, soll der Mindestzuckergehalt in Limonaden künftig abgeschafft werden. Geklagt hatte das Unternehmen Lemonaid, das laut Richtlinie zu wenig Zucker in ihren Limonaden verwendete, um Limonade heißen zu dürfen.
Bei einer Tagung zum Thema Erfrischungsgetränke Anfang Februar habe der Fachausschuss der deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) beschlossen, den Mindestzuckergehalt von Limonaden zu streichen und stattdessen einen üblichen Gesamtzuckergehalt von 7 Gramm pro 100 Milliliter oder mehr zu beschreiben, heißt es dazu seitens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BML).
Hersteller, die in ihren Limonaden nun also weniger Zucker als die bisher festgelegten 7 Gramm verwenden, sollen ihr Produkt künftig offiziell Limonade nennen dürfen. „Der Leitsatzentwurf stellt eine Öffnung zur Marktentwicklung dar, den üblichen Zuckergehalt zukünftig weiter zu reduzieren“, erläutert das BMEL die Entscheidung. Ehe der neue Leitsatz abschließend entschieden ist, folgen nach Angaben der „Wirtschaftswoche“ noch öffentliche Anhörungs- und Rechtsprüfungsverfahren.
Das Hamburger Unternehmen Lemonaid wurde bereits vor rund zwei Jahren von den Verbraucherschutzbehörden der Städte Hamburg und Bonn abgemahnt, da ihre Getränke zu wenig Zucker beinhalteten, um sich Limonade nennen zu dürfen. Um keine der bedruckten Pfandflaschen, die im Umlauf sind, vernichten zu müssen, dürfe Lemonaid auf diesen einen Aufkleber mit dem Hinweis „weniger Zucker“ anbringen. Mit diesem Hinweis auf dem Etikett sollen künftig alle zuckerreduzierten Limonaden versehen werden. // lg