Den Novemberumsatz von 2019 konnte das Gastgewerbe im diesjährigen November mit einem Minus von 8,5% (nominal) nicht erreichen. Das ergibt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Bei der Gas- und Strompreisbremse sieht der Verband dringenden Anpassungsbedarf.
60,1 Prozent der 2820 teilnehmenden Unternehmen haben bei einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga Bundesverband) angegeben, dass das für Gastronomen und Hoteliers äußerst wichtige Weihnachts- und Silvestergeschäft auch in diesem Jahr schlechter als im Vorkrisenjahr 2019 läuft. Demnach zeigte sich auch im November als Auftakt für das Jahresendgeschäft ein nominales Umsatzminus von 8,5 Prozent im Vergleich zu 2019. Für den Zeitraum von Januar bis November 2022 verzeichneten die Betriebe ein Minus von 8,0 Prozent zu 2019.
Das Blatt wendet sich
Überdies sei jedoch nach Dehoga-Schätzungen mit hohen Zuwächsen beim Weihnachts- und Silvestergeschäft zu rechnen. Anhand von Umsatzzahlen des Statistische Bundesamtes (Destatis) für Januar bis September 2022, die sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um nominal 69,2 Prozent und real 59,2 Prozent erhöhten, gehe der Verband "von ähnlich hohen Zuwächsen aus, wie sie in den ersten drei Quartalen zu verzeichnen sind".
Gas- und Strompreisbremse: Anpassungen für Gastgewerbe erforderlich
Laut Dehoga-Umfrage seien steigende Energiekosten für 89,3 Prozent der Unternehmer noch immer die größte Herausforderung, gefolgt von hohen Lebensmittel- und Personalkosten (81,1% und 67,7%). 41,9 Prozent der befragten Unternehmen sähen mit Sorge dem kommenden Jahr entgegen, weil sie fürchten, in die Verlustzone zu geraten. Dazu mahnt Dehoga-Präsident Guido Zöllick „Die von der Bundesregierung beschlossene Gas- und Strompreisbremse ist zwar eine geeignete Maßnahme, um Verbraucher wie Unternehmen zu entlasten. Jedoch muss der Referenzzeitraum für RLM-Kunden, die im Jahr 2021 fast fünf Monate geschlossen waren, geändert werden."
Ein kleiner Exkurs: Die aktuellen Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass für Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas und mehr als 100.000 Kilowattstunden Strom das Jahr 2021 als Referenzzeitraum zugrunde gelegt wird. Unberücksichtigt dabei bleibe nach Einschätzung der Dehoga, dass im Jahr 2021 Hotels, Restaurants oder Gaststätten von Januar bis in den Mai hinein geschlossen bleiben mussten. Aufgrund der coronabedingten Schließungen hätten die Verbrauchswerte daher in 2021 teilweise bis zu 35 Prozent unter denen von 2019 gelegen, moniert der Verband in der aktuellen Pressemitteilung. „Wir erwarten, dass der Verbrauch von 2022 und nicht von 2021 für diese Unternehmen bei der Berechnung der Gas- und Strompreisbremse herangezogen wird“, erklärt Guido Zöllick. //cc