Ein  Gerichtsurteil besagt: Natürliches Mineralwasser und Leitungswasser stehen als Lebensmittel im Wettbewerb. Daher darf Trinkwasser nicht als "gesund" bezeichnet werden. (Foto: Pixabay)
Ein Gerichtsurteil besagt: Natürliches Mineralwasser und Leitungswasser stehen als Lebensmittel im Wettbewerb. Daher darf Trinkwasser nicht als "gesund" bezeichnet werden. (Foto: Pixabay)

Leitungswasser ist nicht "gesund"

Wasserversorgungsunternehmen müssen sich an die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften halten und dürfen ihr Leitungswasser nicht als „gesund“ bewerben. Dies hat das Landgericht Landshut in einem aktuellen Urteil entschieden.

Natürliches Mineralwasser und Trinkwasser aus der Leitung stehen als Lebensmittel in einem wettbewerblichen Verhältnis zueinander. Wasserversorgungsunternehmen müssen sich damit auch an die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften halten und dürfen ihr Leitungswasser nicht als „gesund“ bewerben. Dies hat das Landgericht Landshut in einem aktuellen Urteil entschieden und dem Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) hinsichtlich der Auffassung zum Nebeneinander von Leitungs- und Mineralwasser vollumfänglich recht gegeben. Bereits im Dezember 2020 urteilte nach Angaben des VDM das Landgericht Hannover, dass die Bewerbung von Leitungswasser mit gesundheitsbezogenen Aussagen sowie der Behauptung, Trinkwasser sei „das am besten kontrollierte Lebensmittel“, nicht zulässig sei. Der VDM wertet die beiden Urteile als wegweisend für die Mineralbrunnenbranche und ihre überwiegend familiengeführten Betriebe.

„Das unverzichtbare Lebensmittel Wasser gelangt über verschiedene Wege zu den Menschen, leitungsgebunden oder nicht-leitungsgebunden. Dabei stehen die beiden wesensverschiedenen Wasserarten, das technisch aufbereitete Produkt Trinkwasser und das unbehandelte Naturprodukt‚ natürliches Mineralwasser‘, im Wettbewerb zueinander. Gewinner der Entscheidung sind die Verbraucher, die sich auf eine jederzeit sichere Versorgung mit dem Lebensmittel Wasser aus der Flasche und aus der Leitung verlassen können“, kommentiert der VDM-Vorsitzende Dr. Karl Tack das Gerichtsurteil.

Mineralwasser und Leitungswasser stehen im Wettbewerb

Das Landgericht Landshut stellt mit seinem Urteil (Aktenzeichen 1 HK O 2132/20) vom 14. April 2021 klar, dass natürliches Mineralwasser und Trinkwasser aus der Leitung als Lebensmittel in einem wettbewerblichen Verhältnis zueinanderstehen. Dabei sei es nicht ausschlaggebend, ob zwischen den Anbietern von in Flaschen abgefülltem Mineralwasser und den Anbietern von Leitungswasser generell ein Wettbewerbsverhältnis bestehe. Wenn mit dem Vergleich von Trinkwasser und natürlichem Mineralwasser geworben werde, stünden diese Produkte zumindest für den konkreten Fall in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis zueinander. Dabei sei die Absicht, mit den Äußerungen eine Förderung des Absatzes von Leitungswasser zu erzielen, klar erkennbar. Beide Lebensmittel hätten danach den strengen Maßgaben der Health-Claims-Verordnung (VO (EG) 1924/2006 – HVCO) zu entsprechen. Leitungswasser pauschal als gesund oder mineralienhaltig zu bewerben sowie pauschale Aussagen zu seiner vermeintlich positiven Wirkung auf den Körper seien damit nicht zulässig. Gegen das Urteil könne noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Bereits am 7. Dezember 2020 urteilte die 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover (Aktenzeichen 18 O 178/19), dass gesundheitsbezogene Angaben zur Bewerbung von Leitungswasser nicht zulässig sind. Darüber hinaus wurde auch die Aussage „Trinkwasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel“ vom Gericht als wettbewerbsrechtlich unzulässig eingestuft, da sie den Verbraucher in die Irre führt. Das Urteil des Landgerichts ist bereits rechtskräftig.

Der VDM wertet die beiden Urteile als wegweisend für die Mineralbrunnenbranche, da sie wesentliche Fragen zum Nebeneinander von Leitungswasser und natürlichem Mineralwasser beantworten. Der Verband setzt sich zugunsten von Verbrauchern für lautere Werbung ein. //pip

GZ 08/24

Themen der Ausgabe

Titelthema: Mineral- und Tafelwasserverordnung

Der Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Neufassung der Mineral- und Tafelwasserverordnung könnte zu Verwerfungen im gesamten Mineralwassermarkt führen. Verbände fordern daher dringend Nachbesserungen.

Aktuelles Interview: Jürgen Reichle, VDM

Jürgen Reichle, Geschäftsführer des Verbands Deutscher Mineralbrunnen, sieht beim vorgelegten Entwurf für die Mineral- und Tafelwasserverodnung Verbesserungsbedarf in mehreren Punkten. Der nächste Schritt sei eine intensive Dialogphase mit Bund und Ländern.

Gastkommentar: Thomas Fischer, DUH

Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe, hält die in der PPWR festgelegt Mehrwegquote von vorerst 10 Prozent für deutlich zu niedrig angesetzt. Ein erhoffter Rückenwind für Mehrweg werde so ausbleiben sagt er und fordert deshalb nationale Maßnahmen zum Mehrwegschutz.