Carsten Schemmer möchte sich auf die Wachstumsmöglichkeiten im Premium-Segment fokussieren (Bild: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach).
Carsten Schemmer möchte sich auf die Wachstumsmöglichkeiten im Premium-Segment fokussieren (Bild: Mineralbrunnen Überkingen-Teinach).

Schemmer führt ab 1. Juli Niehoffs Vaihinger

Carsten Schemmer wird zum 1. Juli die Geschäftsführung der Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH übernehmen. Er folgt auf Gerd Gründahl.

Laut Pressemitteilung des der Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft GmbH, ein Unternehmen der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach, kenne Schemmer den deutschen Getränkemarkt sehr gut und könne auf eine über zwanzigjährige Erfahrung in der Getränkebranche zurückblicken. Er kommt vom Heineken Konzern: Unter anderem habe er bei Heineken Deutschland als Head of Marketing die Marken Heineken und Desperados betreut. Derzeit ist er als Marketingmanager für mehrere Bier- und alkoholfreie Getränke-Marken in der Region Afrika und Mittlerer Osten verantwortlich. Schemmer möchte nach eigenen Angaben "Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft als strategische Säule im Verbund weiter auszubauen" und sich "auf die Wachstumsmöglichkeiten im Premium-Saftsegment zu fokussieren". //gz

Schlagworte

GZ 11/23

Themen der Ausgabe

Titelthema: Kreislaufstörung

Die seitens der EU vorgeschlagene Mehrwegquote für Getränkebehälter für den gesamten Einzelhandel könnte sich für die gesamte Getränkebranche als Bumerang erweisen. Weniger für den Discount. Ein Szenario.

Spezial: Systemkampf Verpackung

Die drohende Handels-Mehrwegpflicht hat ein Kräftemessen angestoßen. Der offene Streit zwischen den Mehrweg- und Einweg-Kontrahenten ist wieder entflammt, nachdem Lidl in einer aufwendigen Kampagne um die ökologischen Vorteile von PET-Einwegflaschen wirbt. Lidl und die Deutsche Umwelthilfe beziehen in der GZ Stellung.

Gastkommentar: Antje Gerstein

Antje Gerstein, Leiterin Europapolitik und Nachhaltigkeit beim Handelsverband Deutschland, sieht noch einige Verbesserungsoptionen für den Vorschlag der EU-Verpackungsverordnung zu verpflichtenden Mehrwegquoten.