Coca-Cola Europacific Partners Deutschland (CCEP DE) plant, eine derzeit nicht genutzte PET-Mehrweglinie am Standort Bad Neuenahr im Herbst 2024 wieder in Betrieb zu nehmen. Wie das Unternehmen mitteilt, werden rund 15 Millionen Euro in neue Anlagenteile investiert.

Evelyne De Leersnyder übernimmt zum 1. April als neue Geschäftsführerin der Coca-Cola GmbH den Staffelstab von Bjorn Jensen. Dieser wechselt intern als Vice President Operations und General Manager für die Region Central Europe nach Wien.

Coca-Cola Europacific Partners Deutschland (CCEP DE) investiert eigenen Angaben zufolge rund 42 Millionen Euro in die Abfüllung von Mehrwegflaschen aus Glas in eine Abfüllanlage in Lüneburg sowie in eine Verpackungsmaschine für Sechserpacks am Standort Mönchengladbach. Der Bottler plant zudem weitere Glasmehrweg-Gebinde für neue Getränkesorten einführen.

Coca-Cola Europeanpacific Partners hat Javier Meza zum Vice President of Marketing ernannt. Er tritt damit die Nachfolge von Walter Susini an, der das Unternehmen Ende Juni 2023 verlassen soll. 

Florian von Salzen ist mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in die Geschäftsführung von Coca-Cola Europacific Partners Deutschland (CCEP DE) bestellt worden. Er übernimmt nach Angaben des Bottlers als Geschäftsführer Commercial die Verantwortung für den Bereich Commercial innerhalb der Geschäftsführung und gegenüber Kunden und Partnern.

Wie Coca-Cola mitteilt, endet der Konditionen-Streit mit Edeka mit einer Einigung und der Wiederaufnahme der Bestellungen. Erste Auslieferungen sollen in der kommenden Woche erfolgen. 

Wie die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) mitteilte, wurden der Vorstand mit Präsidentin Barbara Körner (Coca-Cola), Vize-Präsidentin Astrid Williams (Pepsico) und Vize-Präsident Henning Rodekohr (Vilsa-Brunnen Otto Rodekohr) in ihren Ämtern bestätigt.

Das Landgericht Hamburg hat die Einstweilige Verfügung vom 8. September wieder einkassiert. Diese hatte den Getränkehersteller Coca-Cola verpflichtet, den Handelskonzern Edeka trotz Lieferstopp weiterhin zu den alten Konditionen zu beliefern. 

Das Landgericht Hamburg hat per einstweiliger Verfügung erlassen, dass der Getränkehersteller Coca-Cola den Handelskonzern Edeka beliefern muss. Zuvor hatte der amerikanische Bottler einen Lieferstopp gegen den Lebensmittelhändler verhängt.