Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreier Getränke (wafg) wehrt sich in einem Appell gegen die Forderung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), eine Abgabe auf den Konsum zuckergesüßter Getränke zu erheben. Eine solch einseitige und verengte Diskussion leiste keinen zielführenden Beitrag, um gesundheitspolitische und gesellschaftliche Fragen anzugehen. Schon PepsiCo hat sich Ende Juni dieses Jahres gegen Angriffe auf Süßstoffe kritisch geäußert.
Nach Meinung der wafg stellten sich die Verbraucherschützer auf den Standpunkt, die Zuckerreduktion schreite in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern – insbesondere Großbritannien – zu langsam voran. Außen vor bleibe in der medialen Begleitkommunikation jedoch unter anderem der Hinweis, dass in Großbritannien Süßstoffe als ein wichtiger Teil der Kalorienreduktion in die dortige Abgabe nicht einbezogen seien.
Weiter führt die wafg aus: "Daher möchte der vzbv nicht nur zuckerhaltige, sondern auch (kalorienfreie und -reduzierte) Süßgetränke über die gleichzeitig erhobene Abgabe auf Süßstoffe in diese Maßnahme einbeziehen, die faktisch wie eine Verbrauchssteuer wirkt." Diese solle „proportional zum Zuckergehalt der Getränke“ ansteigen und „zudem auch Süßstoffe umfassen“. Das erklärte Ziel des vzbv sei nach Auffassung der wafg, „das geschmackliche Süßlevel (…) der Produkte zu senken“. "Letztlich geht es somit um Geschmackssteuerung", so der Vorwurf der wafg.
Überraschend sei, dass sich der vzbv unabhängig von der Komplexität der angesprochenen Fragen somit nicht nur für eine Verteuerung und Konsumlenkung einsetze, sondern eindeutig das Ziel einer umfassenden Geschmackssteuerung in den Vordergrund stelle. Dies sei nach Ansicht des AfG-Verbandes bereits deshalb nicht nachvollziehbar, da die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland bei alkoholfreien Getränken eine breite Vielfalt im Angebot finden – gerade in der Kategorie Süßgetränke auch von kalorienfreien und -reduzierten Alternativen.
Enttäuschend sei zudem, dass der vzbv die Anstrengungen der Branche, die im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie geleistet werden, offenbar ignoriere. Die Fakten zeigten: In Deutschland gebe es zumindest bei Erfrischungsgetränken einen nachhaltigen und erfolgreichen Trend, der die Ziele der Zuckerreduktion aus der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie bestätige. Dies zeigten nicht nur die Erhebungen des Max Rubner-Instituts (MRI) zum Produktmonitoring, sondern auch die Marktdaten des Statistischen Bundesamtes (siehe weiterführend zur Marktentwicklung insbesondere www.wafg.de.de/pkv_2020). Unzutreffend sei insofern die Einschätzung des vzbv, wonach Selbstverpflichtungen nicht wirksam seien – unabhängig davon, ob die vereinbarten Ziele den Wunschvorstellungen des vzbv entsprechen.
Noch stärker irritiere, dass der vzbv ignoriere, dass Süßgetränke nur für einen (geringen) Anteil der gesamten Kalorien- bzw. Zuckeraufnahme stehen. Bislang gebe es keinen Beleg, wonach von Seiten der organisierten Verbraucherschaft präferierte diskriminierende Steuern oder Abgaben auf die Kategorie tatsächlich zu einer nachhaltigen und ursächlichen Verbesserung der gesundheitlichen Situation in der Bevölkerung führen. //pip